Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"
Worum geht es?
Am 29. November 2009 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" angenommen. Damit haben sie sich für die neue Verfassungsbestimmung "Der Bau von Minaretten ist verboten." (Artikel 72, Absatz 3) ausgesprochen, die sofort in Kraft getreten ist. Von der Bestimmung nicht betroffen sind die bestehenden vier Minarette in Zürich, Genf, Winterthur und Wangen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 8. Juli 2008 reicht eine Gruppe von Einzelpersonen die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" mit 113 540 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Sie will Artikel 72 der Bundesverfassung wie folgt ergänzen: "Der Bau von Minaretten ist verboten."
- Der Bundesrat beantragt in seiner am 27. August 2008 verabschiedeten Botschaft dem Parlament, die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (08.061)
- Am 12. Juni 2009 stimmen National- und Ständerat dem Bundesbeschluss zu und empfehlen die Initiative zur Ablehnung
- Volksabstimmung vom 29. November 2009
Erläuterungen des Bundesrates
Medienkonferenz vom 15. Oktober 2009
Referat von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Referat von Thomas Wipf, Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen
Referat von Staatsrat Jean Studer
Medienmitteilung
- Am 29. November 2009 nehmen das Schweizer Volk und die Kantone die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" mehrheitlich an (Medienmitteilung).
Abstimmungskommentar von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Ergebnis der Volksabstimmung - Im Mai 2010 stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Schweiz zwei Beschwerden gegen das Minarett-Verbot zur Stellungnahme bezüglich Zulässigkeit und Begründetheit zu.
- In seiner Stellungnahme vom 15. September 2010 ersucht der Vertreter der Schweizer Regierung den EGMR, die beiden Beschwerden als unzulässig zu erklären. Er führt im Wesentlichen aus, dass die Beschwerdeführer nicht Opfer einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind, da ihnen gegenüber kein Gesuch um den Bau eines Minaretts abgelehnt worden ist. Im Fall der Ablehnung eines Gesuchs stünden den Beschwerdeführern innerstaatliche Rechtsmittel zur Verfügung. Diese müssen ausgeschöpft werden, bevor sich der Gerichtshof in Strassburg mit der Angelegenheit befassen kann.
- Der EGMR erklärt die Beschwerden gegen das Minarett-Verbot mit Entscheiden vom 28. Juni 2011 für unzulässig (Medienmitteilung (PDF, 137 kB, 08.07.2011))
Dokumentation
Volksinitiative
Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"
-
Vorprüfung
(BBl 2007 3231)
-
Zustandekommen
(BBl 2008 6851)
Botschaft und Entwurf
Gutachten
-
Avis sur les lieux de culte et les pratiques religieuses dans plusieurs pays musulmans et non musulmans (PDF, 777 kB, 21.06.2010)
Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, 14. September 2007
(Dieses Dokument ist auf Deutsch nicht verfügbar)
Verfahren vor dem EGMR
(Diese Dokumente stehen auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Darstellung des Sachverhalts (65840/09)
- Darstellung des Sachverhalts (66274/09)
- Stellungnahme des Vertreters der Schweizer Regierung vom 15. September 2010 (65840/09) (PDF, 87 kB, 15.09.2010)
- Stellungnahme des Vertreters der Schweizer Regierung vom 15. September 2010 (66274/09) (PDF, 86 kB, 15.09.2010)
- Entscheid über die Zulässigkeit (65840/09)
- Entscheid über die Zulässigkeit (66274/09)
Dossier
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Letzte Änderung 15.09.2010
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