Verbotene Waffen
Halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin (ab dem 15. August 2019)
- Erwerb möglich für Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler und Museen
- Gesuchsformular ausfüllen und an das kantonale Waffenbüro senden
- Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen (PDF, 194 kB, 20.01.2023)
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens, nach Art. 28 Abs. 2 und 3 WG (PDF, 180 kB, 22.06.2020)
- Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen nach Art. 42b Waffengesetz i.V. Art. 71 Waffenverordnung (PDF, 159 kB, 22.06.2020)
- Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung zur Sammlertätigkeit oder anderer achtenswerten Gründen (PDF, 155 kB, 23.01.2023)
Übrige verbotene Waffen
Für den Erwerb der übrigen verbotenen Waffen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro. Eine Bewilligung kann insbesondere erteilt werden für:
- (Kampf-)Sportwaffen, die in Vereinen genutzt werden
- verbotene Messer, die von Behinderten oder bestimmten Berufsgruppen verwendet werden
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen verbotenen Waffen, Munition und Waffenzubehör finden Sie in folgenden Merkblättern:
Letzte Änderung 05.11.2025











