Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör

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Seriefeuerwaffen

Seriefeuerwaffen

Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen

Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen

Leichtes Maschinengewehr

Leichtes Maschinengewehr

Laser- und Nachtsichtzielgeräte

Laser-, Nachtsichtzielgeräte, Schalldämpfer und Granatwerfer als Zusatz zu einer Feuerwaffe

Elektroschockgeräte

Elektroschockgeräte, welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen

Schmetterlingsmesser

Schmetterlingsmesser

Messer

Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann

Dolch mit symmetrischer Klinge

Dolch mit symmetrischer Klinge

Wurfmesser

Wurfmesser

Halbautomatische Gewehre

Halbautomatische Gewehre wie z.B. Sturmgewehr PE 90, PE 57, ausgerüstet mit grossem Magazin

Verbotene Waffen

Halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin (ab dem 15. August 2019)

  • Erwerb möglich für Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler und Museen
  • Gesuchsformular ausfüllen und an das kantonale Waffenbüro senden

Übrige verbotene Waffen

Für den Erwerb der übrigen verbotenen Waffen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro. Eine Bewilligung kann insbesondere erteilt werden für:

  • (Kampf-)Sportwaffen, die in Vereinen genutzt werden
  • verbotene Messer, die von Behinderten oder bestimmten Berufsgruppen verwendet werden

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen verbotenen Waffen, Munition und Waffenzubehör finden Sie in folgenden Merkblättern:

Letzte Änderung 05.11.2025

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/verboten.html