Für die Verbringung von Waffen müssen Sie bei fedpol zusätzlich eine der beiden unten stehenden Bewilligungen beantragen:
Gewerbsmässige Waffenhersteller- oder Händler benötigen eine Waffenhandelsbewilligung. Sie ist bei der zuständigen kantonalen Behörde zu beantragen.
Wer während eines Jahres mittels Einzelbewilligung Waffen in die Schweiz verbracht hat, kann eine Generalbewilligung beantragen, wenn es zu keiner Beanstandung kam:
Waffenhandelsprüfung
Fragenkatalog Feuerwaffen/Nichtfeuerwaffen:
Meldung gem. Art. 30 WV
Formulare für Meldevariante 1 und 2
Letzte Änderung 24.07.2025