Unterstützung von Organisationen

Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel beitragen.
Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Richtlinie (PDF, 530 kB, 22.06.2020)

Eingabefrist: Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.

Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch enthält:

  1. Gesuchsformular
    Gesuchsformular (DOCX, 66 kB, 22.06.2020)
  2. Kopie der geltenden Statuten der Institution / Dokumentation der Organisation
  3. Geschäftsbericht des Vorjahres / Budget des laufenden Jahres / Budget und Finanzplan Folgejahre
  4. Einzahlungsschein

Letzte Änderung 02.05.2023

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Kontakt

Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
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