Unter „Projekte“ sind Vorhaben zu verstehen, welche die Gesamtkosten von CHF 10‘000.- übersteigen.
Die Subventionen betragen maximal 50% der gesamten Ausgaben eines Projekts. Nach Möglichkeit sind weitere Finanzierungen vorzuweisen.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Eingabefrist: Gesuche für Projekte des kommenden Jahres können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch zur Projektunterstützung enthält:
- Gesuchsformular
- Detailliertes und erläutertes Budget
- Kopie der geltenden Statuten der zuständigen Institution / Dokumentation der Organisation
- Kontenauszug oder Jahres- bzw. Geschäftsbericht des Vorjahres
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
-
Verordnung gegen Menschenhandel(SR 311.039.3)
Dokumente
Letzte Änderung 11.11.2025
Kontakt
Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003
Bern
T
+41 58 464 16 74