Um Aktivitäten von nicht professionellen Trägerschaften zu ermöglichen, ist für Kleinprojekte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtkosten CHF 10‘000.- nicht übersteigen.
Kleinprojekte erhalten eine Subvention von maximal CHF 5‘000.-.
Gesuche für Kleinprojekte können jederzeit eingereicht werden. Sie werden nach Möglichkeit innert Monatsfrist entschieden.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch zur Projektunterstützung enthält:
- Gesuchsformular
- Detailliertes und erläutertes Budget
- Kopie der geltenden Statuten der zuständigen Institution / Dokumentation der Organisation
- Kontenauszug oder Jahres- bzw. Geschäftsbericht des Vorjahres
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
-
Verordnung gegen Menschenhandel(SR 311.039.3)
Dokumente
Letzte Änderung 11.11.2025
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Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
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Bern
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