Zuständigkeiten

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) übt die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung durch die kantonalen Handelsregister aus. Es sorgt für die einheitliche und korrekte Anwendung des Bundesrechts durch die kantonalen Behörden – insbesondere durch den Erlass von Weisungen im Bereich des Handelsregister- und des Firmenrechts – sowie die Rechtmässigkeit der kantonalen Eintragungen. Des Weiteren betreibt das EHRA ein Zentralregister sämtlicher Rechtseinheiten, die in den Handelsregistern der Kantone eingetragen sind. Auf der Grundlage des Zentralregisters werden Abklärungen hinsichtlich von bereits eingetragenen identischen oder ähnlichen Firmen und Namen durchgeführt. Diese sogenannten Firmenrechercheaufträge können elektronisch (www.regix.ch) in Auftrag gegeben werden. Das Zentralregister bildet zusammen mit den kantonalen Handelsregistern die oberste massgebende Datenbasis des Registers der Unternehmens-Identifikationsnummern (UID). Die öffentlichen Daten des Zentralregisters sind im elektronischen Abrufverfahren über die Internetdatenbank Zefix (www.zefix.ch) für Einzelabfragen unentgeltlich zugänglich. Das Zefix ermöglicht eine schweizweite Suche zur Feststellung des Sitzes einer Rechtseinheit. Das EHRA ist ferner federführend bei Gesetzgebungsgeschäften im Bereich des Gesellschaftsrechts.

Rechtliche Grundlagen

Links

Letzte Änderung 29.08.2023

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