Worum geht es?
Als Alternative zum Papier-Schuldbrief soll ein papierloser Register-Schuldbrief eingeführt werden, der mit der Eintragung in das Grundbuch entsteht. Neben dieser Neuerung sieht die Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts eine Reihe weiterer Änderungen vor, namentlich die Einführung eines so genannten Raumrechts und die Ausgestaltung des Grundbuchs zu einem modernen Bodeninformationssystem. Es handelt sich um die grösste Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts seit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches im Jahr 1912.
Was ist bisher geschehen?
- Am 21. April 2004 schickt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Vorentwurf für die Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts bis Ende November 2004 in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 10. Juni 2005 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 27. Juni 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (07.061)
- Der Bundesrat setzt die entsprechende Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
Referendumsvorlage
Anhörung
- Verordnung über das Grundbuch (PDF, 175 kB, 21.09.2010)
- Begleitbrief (PDF, 24 kB, 21.09.2010)
- Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (PDF, 37 kB, 21.09.2010)
- Begleitbrief (PDF, 33 kB, 21.09.2010)
- Zusammenstellung der Vernehmlassungen: Entwurf der totalrevidierten Grundbuchverordnung (PDF, 437 kB, 26.09.2011)
- Zusammenfassung der Vernehmlassungen zum Entwurf vom 20. September 2010 der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (PDF, 66 kB, 26.09.2011)
Neue Bestimmungen
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 23.09.2011
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Karsten
Karau
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 41 63
F
+41 58 462 78 79
Kontakt