Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden

Worum geht es?

Das von den eidgenössischen Gerichten und den kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden initiierte Projekt Justitia 4.0 führt die Schweizer Justiz in eine digitale Zukunft. Unter anderem soll für professionelle Anwenderinnen und Anwender (u. a. Anwaltschaft) und für die in einem Verfahren beteiligten Behörden der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Damit alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können, soll eine hochsichere, zentrale Plattform aufgebaut werden. Das Bundesamt für Justiz ist für die Erarbeitung der entsprechenden Rechtsgrundlagen auf Bundesebene verantwortlich.

Was ist bisher geschehen?

  • Im Hinblick auf die geplante Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs will der Bundesrat alternative Übermittlungssysteme testen. Am 23. Oktober 2019 hat er die dazu erforderliche Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) gutgeheissen und auf den 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt (Medienmitteillung).
  • Am 11. November 2020 schickt der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 29. Juni 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung).
  • Am 15. Februar 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (Medienmitteilung).

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Botschaft und Entwurf

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 15.02.2023

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