Subventionierung von Erziehungseinrichtungen

BS AH Basel
© Peter Schulthess

Das Bundesamt für Justiz BJ (Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug) hat den gesetzlichen Auftrag, einheitliche Mindestanforderungen an stationäre Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene zu entwickeln und eine gesamtschweizerische Planung zu fördern. Es gewährt jährlich Betriebsbeiträge in Höhe von rund 80 Millionen Franken an anerkannte Erziehungseinrichtungen. Diese Subventionierung der Kosten für das erzieherisch tätige Personal im Umfang von 30 Prozent ist an quantitative und qualitative Vorgaben geknüpft und wirkt damit Ungleichbehandlungen durch föderale Strukturen entgegen.

Eine Erziehungseinrichtung wird vom BJ als beitragsberechtigt anerkannt, namentlich wenn

  • mindestens drei Viertel des erzieherischen Personals über eine qualifizierte Ausbildung verfügen;
  • die Einrichtung über mindestens eine stationäre sozialpädagogische Wohngruppe mit sieben Plätzen verfügt;
  • jede Wohngruppe eine ganzjährige umfassende Betreuung anbietet;
  • das jeweilige pädagogische Konzept auf die spezifischen Bedürfnisse der eingewiesenen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist.

Die Anerkennungsvoraussetzungen des BJ gründen auf der Annahme, dass sich bestimmte Rahmenbedingungen der institutionellen Erziehung positiv auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auswirken und wesentlich dazu beitragen, die gesteckten Ziele – namentlich die gesellschaftliche Integration und ein straffreies Leben – zu erreichen.

Vorausgesetzt wird weiter eine kantonale oder interkantonale Planung, die den Bedarf der Einrichtung nachweist. Als Basis für diese Planung stellt das BJ die Plattform Casadata zur Verfügung. Hier werden im passwortgeschützten Mitgliederbereich das Angebot und die Nutzung aller vom BJ subventionierten Erziehungseinrichtungen erfasst. Aufgrund dieser Daten erstellt das BJ seit 2019 einen jährlichen Bericht. Im öffentlich zugänglichen Bereich von Casadata sammelt das BJ zudem relevantes Wissen für den Bereich der Heimerziehung.

Bei anerkannten Einrichtungen überprüft das BJ alle vier Jahre, ob sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.  

Letzte Änderung 21.12.2023

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