Revision des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzbuchs
Infolge der ausserordentlichen Lage wegen der Bekämpfung des Corona-Virus (COVID-19) sind beim Bundesamt für Justiz (BJ) verschiedene Gesuche um Verlängerung der Frist für die Vernehmlassung zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) eingegangen. Das BJ hat aus diesen Gründen beschlossen, die ursprüngliche Frist vom 6. Juli 2020 generell bis zum 30. September 2020 zu verlängern.
Worum geht es?
Der Bundesrat will den Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Straftätern verbessern. D. h. bei jenen Straftätern, bei denen heute eine nachträgliche Verwahrung von den Gerichten vermutlich als unverhältnismässig beurteilt würde. Straftäter sollen auch nach dem Ende ihrer Strafe oder Massnahme besser betreut und kontrolliert werden. Bei besonders gefährlichen Jugendlichen will der Bundesrat direkt im Anschluss an eine Sanktion eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts ermöglichen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 20. November 2018 hat das Bundesamt für Justiz in einem Bericht die Vollzugspraxis analysiert und verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vorgeschlagen (Medienmitteilung).
- Am 6. März 2020 hat der Bundesrat zwei Vorlagen mit gezielten Massnahmen im Straf- und Massnahmenvollzug in die Vernehmlassung geschickt (Medienmitteilung).
Dokumentation
Berichte
-
Bericht zur Motion 16.3002 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats "Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern" (PDF, 814 kB, 05.06.2020)
Bericht des Bundesamtes für Justiz. Bern, 20. November 2018
Vernehmlassungsverfahren
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 06.03.2020
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Klaus
Schneider
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 73 45
F
+41 58 462 78 79
Kontakt