Revision des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzbuchs
Worum geht es?
Der Bundesrat will den Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Straftätern verbessern. D. h. bei jenen Straftätern, bei denen heute eine nachträgliche Verwahrung von den Gerichten vermutlich als unverhältnismässig beurteilt würde. Straftäter sollen auch nach dem Ende ihrer Strafe oder Massnahme besser betreut und kontrolliert werden. Bei besonders gefährlichen Jugendlichen will der Bundesrat direkt im Anschluss an eine Sanktion eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts ermöglichen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 20. November 2018 hat das Bundesamt für Justiz in einem Bericht die Vollzugspraxis analysiert und verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vorgeschlagen (Medienmitteilung).
- Am 6. März 2020 hat der Bundesrat zwei Vorlagen mit gezielten Massnahmen im Straf- und Massnahmenvollzug in die Vernehmlassung geschickt (Medienmitteilung).
- Am 2. November 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (22.071)
- Am 2. Juni 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer punktuellen Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe (Medienmitteilung).
Dokumentation
Berichte
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Bericht zur Motion 16.3002 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats "Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern" (PDF, 814 kB, 08.08.2023)
Bericht des Bundesamtes für Justiz. Bern, 20. November 2018
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen der Vernehmlassung
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
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Botschaft
(BBl 2022 2991)
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Entwurf Schweizerisches Strafgesetzbuch
(BBl 2022 2992)
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Entwurf Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht
(BBl 2022 2993)
- Medienmitteilung vom 2. November 2022
Vernehmlassungsverfahren (Punktuelle Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe)
Stellungnahmen der Vernehmlassung (Punktuelle Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe)
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 02.06.2023
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