Elektronische Beweismittel im Strafverfahren

Worum geht es?

Elektronische Beweismittel (sog. e-Evidence) sind digitale Daten wie E-Mails, Textnachrichten und Verkehrsdaten, die im Rahmen von Straftaten anfallen. Oft liefern sie den Strafverfolgungsbehörden massgebliche Hinweise zur Aufdeckung der Tat und zur Bestrafung der Täterinnen und Täter. Für eine wirksame Strafverfolgung ist es daher zentral, dass elektronische Beweismittel schnell und effizient gesichert werden können – sowohl im In- wie auch im Ausland.

Um die grenzüberschreitende Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln zu erleichtern und damit die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den europäischen Staaten bei der internationalen Strafverfolgung weiter zu stärken, werden Sondierungsgespräche mit der EU aufgenommen. Unter Berücksichtigung der schweizerischen Anforderungen an den Datenschutz und der Verfahrensrechte der Betroffenen wird auch die Schaffung notwendiger Gesetzesgrundlagen geprüft.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 9. April 2025 beschliesst der Bundesrat, Sondierungsgespräche mit der EU aufzunehmen und die Schaffung notwendiger Gesetzesgrundlagen zu prüfen (Medienmitteilung).

Dokumentation

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Letzte Änderung 09.04.2025

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