Referat von Staatsrätin Micheline Spoerri, Vorsteherin des Departements für Justiz, Polizei und Sicherheit des Kantons Genf

Es gilt das gesprochene Wort

Zusammenfassung

Der sogenannte Sadique de Romont, auf den sich die Initiantinnen immer wieder berufen, ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In seinem Fall wären die Bestimmungen der Initiative gar nicht anwendbar. Die Morde des Sadique de Romont und andere Fälle haben aber die Kantone bewogen, ihre Entlassungs- und Urlaubspraxis zu verschärfen. Eine Person, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, wird übrigens - entgegen einem weit verbreitetem Missverständnis - nicht automatisch nach 15 Jahren bedingt entlassen. Eine solche Person kann bis ans Lebensende im Strafvollzug bleiben. Eine bedingte Entlassung ist nur bei einer positiven Prognose möglich.

Das neue Strafgesetzbuch schützt die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern als die Initiative. Sie ermöglicht es, alle gefährlichen Täter zu verwahren, während die Initiative bestimmte Täterkategorien ausschliesst. Bezüglich der vorzeitigen Entlassung ist die Initiative widersprüchlich: Sie lässt es zu, das der Täter bereits aus der Verwahrung entlassen wird, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Heilung versprechen - ohne Probezeit und Überwachung. Damit gewährt die Initiative paradoxerweise den gefährlichen Straftätern mehr "zweite Chancen".

Referat

Sehr geehrte Damen und Herren

Zuerst möchte ich als Frau zum Ausdruck bringen, wie sehr mich die Gewaltakte, die den Anstoss zur Lancierung dieser Initiative gegeben haben, erschüttert haben. Ich verstehe sehr gut, dass die direkt betroffenen Personen entschieden haben, alles zu unternehmen, damit sich solche Dramen nie mehr wiederholen.

Als Mitglied einer Regierung möchte ich - wie dies mein Kollege Staatsrat Jean-Claude Mermoud an einer früheren Pressekonferenz getan hat - betonen, dass ich mit den von den Initianten verfolgten Ziele voll und ganz einverstanden bin. Denn ich sorge mich genauso um den Schutz unserer Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern. Auf meinen Antrag hin hat der Staatsrat des Kantons Genf im August 2003 diesen Schutz als vorrangiges Ziel im Rahmen unserer Planung des Straf- und Massnahmenvollzug festgelegt.

Ich bin allerdings überzeugt, dass die Ziele der Initianten mit anderen Mitteln besser erreicht werden können. Dabei denke ich insbesondere an die Neuerungen, welche die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vorsieht.

Bevor ich auf ein paar wichtige Punkte dieser Revision eingehe, möchte ich etwas richtigstellen, was von den Initianten offenbar falsch verstanden wird. Schon während der Unterschriftensammlung und auch jetzt im Abstimmungskampf weisen sie zur Unterstützung ihrer Initiative immer wieder auf den Fall des sogenannten Sadique de Romont hin. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und präzisieren, dass der Sadique von Romont zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. In seinem Fall wären die Bestimmungen der Initiative gar nicht anwendbar. Der Fall des Sadique de Romont ist übrigens einer jener Fälle, welche die Kantone schon vor gut 10 Jahren veranlasst haben, ihre Entlassungs- und Urlaubspraxis zu verschärfen. In der Bevölkerung ist die Ansicht weit verbreitet, dass ein zu lebenslanger Freiheitssstrafe verurteilter Täter automatisch nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen wird. Das ist jedoch falsch. Wie die Walliser Behörden im Fall des Sadique de Romont kürzlich gezeigt haben, ist dies nur bei einer positiven Prognose möglich. Ein solcher Straftäter kann also sehr wohl bis ans Ende seines Lebens eingesperrt bleiben.

Wenn ich gegen die Initiative bin, dann deshalb, weil mich die Neuerungen im Allgemeinen Teil des revidierten Strafgesetzbuches voll und ganz überzeugen. Insbesondere die Einführung der neuen Sicherungsverwahrung konkretisiert den Willen, die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Diese Verwahrung wird direkt nach der Freiheitsstrafe vollzogen und dauert so lange, wie die Person als gefährlich eingestuft wird.

Die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wird es ermöglichen, alle Personen zu verwahren, die eine schwere Straftat begangen haben und bei denen eine Rückfallgefahr besteht - d.h. nicht nur die extrem gefährlichen, psychisch gestörten und nicht therapierbaren Sexual- und Gewaltstraftäter. Warum sollte man denn die Verwahrung auf diese Kategorie von Straftätern beschränken? Ein Killer, der nicht psychisch gestört ist, kann doch für die Gesellschaft genauso eine Gefahr darstellen wie gewisse Sexualstraftäter.

Bezüglich der vorzeitigen Entlassung ist die Initiative widersprüchlich: Sie lässt es zu, dass gefährliche Straftäter bereits aus der Verwahrung entlassen werden, wenn neue wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Heilung versprechen. Diese Straftäter würden ohne Probezeit und ohne Überwachung freigelassen.

Im Gegensatz dazu ist gemäss revidiertem Strafgesetzbuch eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. Im Gegenteil: Sogar ungefährlich gewordene Täter werden nie sofort und endgültig entlassen, es gibt immer eine Probezeit, die von einer Überwachung begleitet werden kann. Die Probezeit kann so oft wie nötig verlängert werden, was meiner Ansicht nach ein ganz zentraler Punkt ist.

Zum Schluss möchte ich Folgendes festhalten:

  • Die Revision des Strafgesetzbuches trägt den Befürchtungen der Initianten viel besser Rechnung.
  • Und: Paradoxerweise lässt die Initiative den gefährlichen Straftätern viel mehr Möglichkeiten für eine "zweite Chance" offen.

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, die Initiative abzulehnen, wie dies die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, der Bundesrat und das Parlament auch getan haben.

Letzte Änderung 19.01.2004

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