Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches

Gesamterneuerung der allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Art. 1-110 und 333-401 StGB) und des Militärstrafgesetzes (Art. 1-60 und 215-237). Das Jugendstrafrecht wird aus dem Strafgesetzbuch ausgegliedert und in einem separaten Bundesgesetz geregelt.

Worum geht es?

Wichtigstes Anliegen der Revision ist die Neuordnung und Differenzierung des Sanktionensystems mit zwei Schwerpunkten: Einerseits soll die kurze unbedingte Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten weitgehend durch die Geldstrafe im Tagessatzsystem oder durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden. Anderseits soll die Öffentlichkeit namentlich durch die Einführung einer neuen Sicherungsverwahrung besser vor gefährlichen Gewalttätern geschützt werden. Daneben enthält die Vorlage zahlreiche andere wichtige Neuerungen, wie die Ausweitung der Kompetenz zur Verfolgung im Ausland begangener Straftaten (namentlich sexueller Kindsmissbrauch), vereinfachte Verjährungsregeln sowie die Strafbarkeit der Unternehmung.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 6. Juli 1993 ermächtigt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zwei Vorentwürfe zur Revision des Strafgesetzbuches sowie zu einem Bundesgesetz über die Jugendstrafrechtspflege in die Vernehmlassung zu schicken.
  • Am 18. September 1995 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (Medienmitteilung).
  • Am 21. September 1998 verabschiedet der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (98.038)
    Der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches tritt frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft (Medienmitteilung).
     
  • Der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches soll noch vor dessen Inkrafttreten im Jahr 2007 nachgebessert werden. Am 29. Juni 2005 überweist der Bundesrat die Botschaft und die erforderlichen Gesetzesänderungen zuhanden der Eidgenössischen Räte (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (05.060)
     
  • Der Bundesrat setzt den revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, die revidierten allgemeinen Bestimmungen des Militärstrafgesetzes sowie das neue Jugendstrafgesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 29. September 2006 verabschiedet der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Strafgesetzbuch und setzt sie auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt auch die Totalrevision der Verordnung über das Strafregister in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse über den Bericht der Arbeitsgruppe "Verwahrung"

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Verordnungen

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Letzte Änderung 29.09.2006

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