Der revidierte Allgemeine Teil des StGB tritt frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft - Aufwändige Umsetzungsarbeiten in den Kantonen - Nachbesserungen erforderlich

Bern, 04.03.2005 - Das EJPD und die KKJPD sind sich einig, dass der revidierte Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. Januar 2006, sondern frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden kann. Die Gründe für diese Verschiebung sind die erforderlichen Nachbesserungen des Strafgesetzbuches sowie die aufwändigen Umsetzungsarbeiten in den Kantonen.

Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement), hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Regierungsrat Markus Notter, beschlossen, dem Bundesrat die Inkraftsetzung des revidierten Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (AT-StGB) frühestens auf den 1. Januar 2007 zu beantragen. Für diesen Entscheid gibt es mehrere Gründe:

Nachbesserungen notwendig

Die Kantone, die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, die Konferenz der Staatsanwälte, die Direktoren der geschlossenen Strafanstalten und die Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft machten Anfangs 2004 beim EJPD geltend, dass der neue AT-StGB wichtige Mängel aufweise, was mit erheblichen Risiken für eine effiziente Verbrechensbekämpfung verbunden sei. Sie verlangten namentlich in drei Kernbereichen Nachbesserungen:

  • Im Sanktionensystem betrifft dies die Anordnung bedingter Strafen (bedingte Geldstrafe und bedingte Anordnung der gemeinnützigen Arbeit), die Voraussetzungen für die Verwahrung (Kritik am Katalog der Anlasstaten) und die Aufhebung der strafrichterlichen Landesverweisung;
  • Im Straf- und Massnahmenvollzug werden Präzisierungen bei der Urlaubsregelung, beim Arbeitsentgelt und beim Disziplinarrecht gefordert;
  • Im Strafregisterwesen sind zudem Ergänzungen auf Gesetzesstufe über die behördlichen Zugriffe und die Entfernung von Einträgen nötig geworden.
    Das EJPD prüfte diese Anliegen und gelangte zum Schluss, noch vor Inkraftsetzung des neuen AT-StGB eine Botschaft mit einzelnen, dringend notwendigen Nachbesserungen ans Parlament zu verabschieden.

Umfangreiche Umsetzungsarbeiten

Die Umsetzungsarbeiten in den Kantonen und namentlich die Anpassung ihrer Gesetzgebung und die Reorganisation der Behörden mit entsprechenden Personalverschiebungen, -rekrutierung und -ausbildung sind wesentlich umfangreicher als erwartet. Die Kantone erachten deshalb den Abschluss dieser Arbeiten auf den 1. Januar 2006 als unmöglich.

Zwei Vorlagen

Bezüglich des weiteren Vorgehens beabsichtigt das EJPD, dem Bundesrat bis zum Sommer einerseits eine Botschaft über die änderungen des AT-StGB mit den oben genannten Nachbesserungen und andererseits einen Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative vorzulegen.

Der genaue Termin der Inkraftsetzung des neuen AT-StGB wird vom Bundesrat im Frühjahr 2006 festgelegt werden. Er wird dabei den Fortgang der parlamentarischen Arbeiten und die Arbeit der Kantone berücksichtigen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


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Letzte Änderung 26.06.2024

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