Worum geht es?
Der Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen. Heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person grundsätzlich bis zu deren 18. Geburtstag ungültig erklärt werden. Der Bundesrat möchte diese Frist verlängern. Ergibt sich im Einzelfall, dass es ausnahmsweise im Interesse der minderjährigen Person ist, die Ehe aufrecht zu erhalten, soll die Ehe bestehen bleiben.
Was ist bisher geschehen?
- Am 29. Januar 2020 heisst der Bundesrat den Bericht "Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten" gut (Medienmitteilung).
- Am 30. Juni 2021 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 23. August 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (23.057)
- Am 23. Oktober 2024 setzt der Bundesrat die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
- Evaluation der zivilrechtlichen Bestimmungen zu Zwangs- und Minderjährigenheiraten. Bericht (PDF, 1 MB, 27.03.2019)Christian Rüefli, Büro Vatter, Bern, 27. März 2019
- Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 16.3897 Arslan (PDF, 310 kB, 29.01.2020)Bern, 29. Januar 2020
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
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Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Minderjährigenheirat)
(BBl 2023 2127)
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Entwurf
(BBl 2023 2128)
- Medienmitteilung vom 23. August 2023
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Letzte Änderung 01.01.2025
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