Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I und II
Die Fachbereiche Rechtsetzungsprojekte I und II bereiten Erlasse des öffentlichen Rechts vor, für die das EJPD federführend ist. Dabei handelt es sich um Erlasse über die Funktionsweise der staatlichen Institutionen, den Föderalismus und die Demokratie, über die Umsetzung der Grundrechte und allgemein über sämtliche Themen, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Departements oder Direktionsbereichs fallen. Die Projekte sind auf allen Normstufen (Verfassung, Gesetz, Verordnung) angesiedelt. Darüber hinaus tragen die beiden Fachbereiche zur Förderung der Legistik und der Gesetzesevaluation in der Bundesverwaltung bei. Sie organisieren den Gesetzgebungskurs sowie das Forum für Rechtsetzung und erarbeiten Gesetzgebungsinstrumente für die Verwaltung (Gesetzgebungsleitfaden).
Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I befasst sich insbesondere mit Rechtsetzungsprojekten in Zusammenhang mit dem Schutz von Personendaten, der Gleichstellung (namentlich der Gleichstellung von Frau und Mann), der künstlichen Intelligenz, dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, der Transparenz der Parteienfinanzierung, dem Föderalismus und dem Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie der Autonomie der Regionen. Er verfasst ferner die Botschaften zur Gewährleistung der Kantonsverfassungen und befasst sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundes mit Religionsthemen. Er koordiniert bundesintern Fragen mit Religionsbezug und ist in diesem Bereich Kontaktstelle für Kantone.
Die wichtigsten Themen des Fachbereichs Rechtsetzungsprojekte II (RP II) sind die Opferhilfe, das Verfahrensrecht und die Justizorganisation, weiter die Geldspiele, das Anwaltsgesetz sowie die politischen Rechte auf Ebene Verfassung. In den Bereichen Geldspiele, Anwaltsgesetz und Opferhilfe nimmt RP II auch die Oberaufsicht wahr. RP II ist des Weiteren zuständig für die Themen in Verbindung mit den politischen Rechten, dem Verwaltungsverfahren wie den Verwaltungssanktionen sowie den Unternehmensjuristinnen und -juristen. RP II ist auch verantwortlich für die Beschwerden an den Bundesrat und Projekte, die formell in der Verantwortung des Bundesversammlung liegen, wie die Einführung des Stimmrechtsalters 16.
Weitere Themen können dem einen oder anderen Fachbereich zugeteilt werden (z. B. Regierungsreform, Rechtspflege usw.).
Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz
Der Fachbereich behandelt juristische Fragestellungen aus dem Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes, auf internationaler Ebene im Rahmen des Europarats und der Vereinten Nationen, auf nationaler Ebene im Rahmen der Umsetzung internationaler Menschenrechtsinstrumente im schweizerischen Recht. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Ausarbeitung und Präsentation der periodischen Berichte der Schweiz zum UN-Pakt II, die Unterstützung bei der Ausarbeitung und Präsentation von Berichten zu anderen internationalen Menschenrechtsabkommen durch die jeweils federführenden Amtsstellen, die Mitwirkung in Expertenausschüssen internationaler Organisationen - insbesondere des Europarats - auf den Gebieten der Menschenrechte, die Vorbereitung der Konferenzen der europäischen Justizminister für die Departementsführung sowie die Begleitung der Arbeiten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR).
Der Leiter des Fachbereichs ist gleichzeitig der Vertreter der Schweizer Regierung (Agent du Gouvernement suisse) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dem UN-Ausschuss zur Verhütung der Folter (Committee Against Torture, CAT), dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) sowie dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD).
Fachbereich fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Die Schweiz arbeitet gegenwärtig ein düsteres Kapitel ihrer Sozialgeschichte auf, die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Am 1. April 2017 ist das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) in Kraft getreten.
Das AFZFG bildet unter anderem die Rechtsgrundlage für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer solcher Massnahmen: Als Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie des Ausdrucks gesellschaftlicher Solidarität erhalten sie einen Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken. Gesuche für den Solidaritätsbeitrag sind beim Fachbereich FSZM einzureichen und werden von diesem geprüft.
Der Fachbereich FSZM nimmt auch Koordinations- und Förderaufgaben wahr, insbesondere im Bereich der sogenannten Selbsthilfeprojekte zugunsten von Opfern und Betroffenen sowie im Zusammenhang mit der Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse im Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.
Letzte Änderung 19.08.2024
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