Bilaterale Polizeikooperationsabkommen

Die Gefahrenlage der Schweiz ist nicht nur durch Binnenfaktoren bestimmt, sondern wird auch vom internationalen Umfeld geprägt. Die Schweiz hat neben Europol und der Assoziierung an Schengen auch gezielt mit einzelnen Staaten bilaterale Abkommen zum verstärkten Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität geschlossen, und zwar mit den fünf Nachbarstaaten und einer Reihe weiterer Staaten unter anderem solchen in Ost- und Südosteuropa.

Das bilaterale Vertragsnetz soll noch weiter ausgebaut werden. Im Vordergrund stehen dabei Staaten Ost- und Südosteuropas.

Die Abkommen regeln die grenzüberschreitende Kooperation und ermöglichen im Bedarfsball die Bildung von gemeinsamen Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Sie schaffen zudem eine klare Rechtsgrundlage für den datenschutzgerechten Informationsaustausch. Ferner enthalten sie Bestimmungen über die Entsendung von Polizeiattachés oder, wie im Falle der Nachbarstaaten, die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPDs).

CCPD - Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Genf und Chiasso

Die beiden Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Genf-Cointrin und Chiasso (CCPD) erleichtern und beschleunigen die grenzüberschreitende Polizei- und Zollzusammenarbeit mit Frankreich und Italien.

Sie unterstützen den Informationsaustausch, koordinieren gemeinsame Überwachungsmassnahmen im Grenzgebiet und sind zuständig für die Vorbereitung und Unterstützung grenzüberschreitender Einsätze.

In den CCPD arbeiten Vertreter/innen der verschiedensten Polizei- und Zollbehörden der beteiligten Länder. Seitens des Bundes sind dies Mitarbeiter/innen des Bundesamtes für Polizei (fedpol), der Eidg. Zollverwaltung (Zoll und Grenzwachtkorps [GWK]) und des  Staatssekretariats für Migration.

Die Dienstleistungen der CCPD:

  • Beantwortung operationeller Ersuchen und Beratung
  • Koordination polizeilicher Massnahmen (Observationen, Nacheile, kontrollierte Lieferungen)
  • Unterstützung bei polizeilichen Sofortmassnahmen
  • Analysen und Lagebilder
  • Abwicklung der Rückübernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt
  • Aus- und Weiterbildung
  • Unterstützung bei der Organisation schweizerisch-französischer/italienischer Treffen

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 06.08.2018

Zum Seitenanfang

https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/polizei-zusammenarbeit/international/polizeikooperationsabkommen.html