Flugpassagierdatengesetz FPG

Terroristen und andere Schwerstkriminelle sind global, digital, vernetzt und über Grenzen hinweg tätig. Das Flugzeug ist auch für sie ein wichtiges Transportmittel. Die Nutzung von Flugpassagierdaten, international bekannt als «Passenger Name Record» (kurz PNR), ist in anderen Ländern bereits heute ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität. Damit auch die Schweiz dieses effiziente Mittel nutzen kann, braucht sie eine gesetzliche Grundlage. Vom 13. April bis 31. Juli 2022 wurde die Vernehmlassung zum Flugpassagierdatengesetz (FPG) durchgeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz (FPG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen.

 

Letzte Änderung 14.08.2024

Zum Seitenanfang

https://www.ejpd.admin.ch/content/fedpol/de/home/polizei-zusammenarbeit/international/flugpassagierdaten.html