
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei der kantonalen Passstelle eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle bzw. bei Schweizerischen Auslandvertretungen eine Verlustanzeige einer ausländischen Polizeistelle vorweisen.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.
Haben Sie Ihren Ausweis im Ausland verloren?
Melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis beantragen.
Reisen Sie mit einer Kopie der Personalienseite Ihres Ausweises. Sollte Ihr Ausweis abhandenkommen, können Sie der örtlichen Polizei die Nummer des Ausweises angeben.
Letzte Änderung 25.10.2022