Pass und/oder Identitätskarte verloren

Der Schweizer Pass liegt auf einer Wiese
(Foto: fedpol)

Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei der kantonalen Passstelle eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle bzw. bei Schweizerischen Auslandvertretungen eine Verlustanzeige einer ausländischen Polizeistelle vorweisen.

Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter. 

Haben Sie Ihren Ausweis im Ausland verloren?

Melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis beantragen.

Hände halten einen Pass
Schweizerische Botschaften und Konsulate

Letzte Änderung 25.10.2022

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