In operativer Hinsicht sind die Kantone zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel. Ist ein Fall von Menschenhandel aufgrund eines Verdachts aufgedeckt worden, leiten die kantonalen Polizeikräfte die Ermittlungen. Diese können auch gestützt auf die Aussage eines Opfers eingeleitet werden. fedpol unterstützt die Kantone, indem Koordinationsaufgaben wahrgenommen werden.
Bisher haben 18 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH) runde Tische gegen Menschenhandel eingeführt. Diese Gesprächsplattformen ermöglichen eine enge Zusammenarbeit unter allen, die sich für die Bekämpfung des Menschenhandels einsetzen. Auf kantonaler Ebene engagiert sich nämlich eine Vielzahl von Behörden und Einrichtungen für die Bekämpfung dieses Verbrechens: Staatsanwaltschaft und Polizei für die Strafverfolgung, Sozialhilfeorgane und Opferhilfeeinrichtungen für den Schutz und die Unterstützung der Opfer, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Arbeitsaufsichtsbehörden; Beratungsstellen im Prostitutionsmilieu; Migrationsbehörden für die Regelung des Aufenthalts der Opfer oder die Gewerbepolizei für die Betriebserlaubnis von Etablissements.
An den runden Tischen wird festgelegt, welche Organe wofür zuständig sind. Die Beteiligten informieren einander, welche Rolle und Aufgaben den jeweiligen Stellen zukommen. Ausserdem werden die im Rahmen einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung festgelegten kantonalen Prozesse und die zu treffenden Massnahmen koordiniert. Diese Kooperationsmechanismen zeigen Wirkung: Es können mehr Opfer identifiziert und mehr Strafverfahren durchgeführt werden als zuvor. fedpol organisiert jedes Jahr ein Treffen der Vorsitzenden der runden Tische.
Beim Menschenhandel ist die Opferidentifizierung das grösste Problem. Die betroffenen Menschen leben in einem Abhängigkeitsverhältnis, in ständiger Angst vor Repressalien, Drohungen und Erpressung. Sie wagen nicht, über ihre missliche Lage zu sprechen und den Behörden misstrauen sie. Opferidentifizierung und Opferschutz ist indessen durchaus praktikabel, indem beispielsweise die Polizei und die spezialisierten NGOs eng zusammenarbeiten. Dank ihrer täglichen Arbeit an der Front können NGOs vor Ort den Kontakt zu möglichen Opfern suchen. Gelingt es diesen, sich aus den Fängen ihrer Peiniger zu befreien, können sie sich an Organisationen wenden, die ihnen ein gewisses Mass an Sicherheit bieten.
Sind die Opfer nicht dazu bereit, bei der Polizei über das ihnen zugefügte Leid auszusagen, können sie sich stattdessen einer der NOGs anvertrauen. Den NGOs kommt die Rolle zu, sich dem Opfer anzunehmen, es zu beschützen und ihm dabei zu helfen, wieder Stabilität ins eigene Leben zu bringen. In einem nächsten Schritt kann das Opfer seine Rechte geltend machen und gegebenenfalls sich zur Aussage gegen seine Peiniger bereit erklären. Gestützt auf die Zeugenaussagen leitet die Polizei Ermittlungen ein, nimmt die Täter fest und bringt sie vor Gericht. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den NGOs ist unabdingbar, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen.
Um die strategischen Leitlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels festzulegen, arbeitet fedpol mit den vielen Akteuren zusammen, die sich für die Bekämpfung des Menschenhandels engagieren. Dazu zählen auch jene aus der Zivilgesellschaft, NGOs und Opferhilfeeinrichtungen.
Auf den ersten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2012-2014 und seinen Nachfolger 2017-2020, folgt nun der dritte Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027. Seine vier Säulen sind die Verhinderung der Ausbeutung der Arbeitskraft, die Stärkung der Strafverfolgung, die bessere Unterstützung von Opfern und die Stärkung ihrer Rechte sowie die Aus- und Weiterbildung der beteiligten Akteure. Aus diesen Handlungsfeldern sind sieben strategische Ziele abgeleitet worden, die mit 44 Aktionen umgesetzt werden.
Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 (PDF, 475 kB, 16.10.2023)
Die strategischen Schwerpunkte des Aktionsplans basieren auf nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen, internationalen Standards und Best Practices. Hinzu kommen die von der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) an die Schweiz gerichteten Empfehlungen.
GRETA-Evaluation (PDF, 652 kB, 22.06.2020)
Links der Partner
- FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
- Au Cœur des Grottes
- Kinderschutz Schweiz
- Trafficking.ch
- Teen Challenge
- ASTREE Association de soutien aux victimes de traite et d'exploitation
- Centre Social Protestant
- ACT212
- ANTENNA MAYDAY
- Internationale Organisation für Migration IOM
- Centres d’aides aux victimes LAVI
- Kantonale Opferhilfstelle
- Staatssekretariat für Migration SEM
-
EDA, Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Die Direktion für Völkerrecht
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit - Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Grenzwachtkorps
- Bundesamt für Justiz BJ
- Bundesanwaltschaft
- Polices cantonales
Migrationsämter
Strafverfolgungsbehörden
Letzte Änderung 15.12.2022