Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift als Voraussetzung an den provisorischen Rechtsöffnungstitel im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs

Gutachten der Universität Bern vom 12. Juni 2019

Stichwörter

SchKG, Digitalisierung, Elektronischer Rechtsverkehr, Formvorschriften

Letzte Änderung 12.06.2019

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