Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift als Voraussetzung an den provisorischen Rechtsöffnungstitel im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs
Gutachten der Universität Bern vom 12. Juni 2019
Stichwörter
SchKG, Digitalisierung, Elektronischer Rechtsverkehr, Formvorschriften
Letzte Änderung 12.06.2019