Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden

Worum geht es?

Am 10. Dezember 2020 reichte Nationalrätin Yvonne Feri das Postulat 20.4448 ein, mit welchem sie den Bundesrat bittet, eine Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden durchzuführen. Der Bundesrat beantragte am 17. Februar 2021 die Annahme des Postulates.

Das Postulat 20.4448 befasst sich hauptsächlich mit dem BG-KKE. Dieses Gesetz regelt das Rückführungsverfahren bei internationalen Kindesentführungen aus Vertragsstaaten des HKÜ oder des ESÜ in die Schweiz. Das Gesetz soll eine dem Kindeswohl besser entsprechende Anwendung ermöglichen.

Die Evaluation soll aufzeigen, wie das BG-KKE umgesetzt wird und welche verwaltungsinternen Ressourcen vorhanden sind. Darüber hinaus soll die Evaluation aufzeigen, ob ein Handlungsbedarf besteht, das Gesetz bzw. dessen Umsetzung anzupassen.

Das Postulat enthält auch Fragen zum rechtlichen Rahmen und zur Zusammenarbeit in internationalen Kindesentführungsfällen mit Nicht-Vertragsstaaten, also ausserhalb der Kooperationsmechanismen der genannten Übereinkommen und somit auch ausserhalb des Anwendungsbereichs des BG-KKE. Die Evaluation soll hier aufzeigen, welche Kooperationsmöglichkeiten bestehen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. März 2021 nimmt der Nationalrat das Postulat 20.4448 "Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen" an und beauftragt den Bundesrat die Evaluation vorzunehmen und dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten.
     
  • Parlamentarische Beratungen (20.4448)
     
  • Am 28. August 2024 verabschiedet der Bundesrat den Bericht "Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung und der Behandlung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden" in Erfüllung des Postulats 20.4448 Feri (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 16.09.2024

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