Aufgaben der Kantone

Die Zentralen Behörden der Kantone sind mit der Umsetzung des Haager Übereinkommens betraut und nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen dieses unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der Zentralen Behörde des Bundes nach Artikel 1 BG-KKE zuweist.

Sie haben namentlich die grenzüberschreitende Übermittlung von Mitteilungen und Dokumenten an die im In- und Ausland direkt befassten Behörden und Gerichte sowie den gegenseitigen Meinungsaustausch zu sichern und gleichzeitig nach innen die Koordination der materiell mit dem Erwachsenenschutz befassten kantonalen und kommunalen Behörden zu fördern.

Für die Erwachsenenschutzbehörden und die Gerichte bietet das HEsÜ die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit einem klar bezeichneten Ansprechpartner im Ausland, um sich beispielsweise über die Zuständigkeit zu einigen, notwendige Informationen für die Beurteilung von Erwachsenenschutzmassnahmen einzuholen oder an der Durchführung einer in Anwendung des Übereinkommens ergangenen Schutzmassnahme mitzuwirken.

Dokumente

Letzte Änderung 22.09.2023

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