Gewährleistung einer guten Rechnungsprüfung - Botschaftsentwurf ist bereit - Berücksichtigung der anstehenden internationalen Entwicklungen
Bern, 15.12.2003 - Der Bundesrat will eine qualitativ gute Rechnungsprüfung gewährleisten und das Vertrauen in die Revisionsstelle festigen. Das EJPD hat zu diesem Zweck die auf Ende Jahr angekündigte Botschaft mit Gesetzesentwurf über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren erarbeitet. Der Bundesrat hat am Montag auf Antrag des EJPD entschieden, mit der Verabschiedung der Botschaft noch zu warten, um die sich anbahnenden internationalen Entwicklungen berücksichtigen zu können.
Mit einer Änderung des Obligationenrechts und einem neuen Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren will der Bundesrat die geltenden Vorschriften zur Revision verbessern, verschiedene Mängel beheben und für sämtliche Rechtsformen des Privatrechts ein aktuelles und ausgewogenes Konzept der Revision schaffen. Der Vorentwurf sieht eine neue Umschreibung der Revisionspflicht für alle juristischen Personen vor und präzisiert die Aufgaben der Revisionsstelle. Er definiert auch neu die fachlichen Voraussetzungen an Revisorinnen und Revisoren. Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle wird eingehend geregelt und verschärft, um Interessenkonflikte zu verhindern. Diese Neuregelung stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer guten Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) dar.
Der Vorentwurf sieht ferner die Schaffung einer staatlichen Aufsichtsbehörde vor, die mit einem Zulassungssystem sicherstellt, dass Revisionsdienstleistungen nur von genügend qualifizierten Fachpersonen erbracht werden. Die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften werden zudem einer ständigen, griffigen Aufsicht unterstellt.
Erleichterungen für die KMU
Für die KMU sieht der Gesetzesentwurf angemessene Erleichterungen, insbesondere bei der Revisionspflicht und beim Umfang der Revision, vor. Der bisherige, auf die Rechtsform abgestützte Ansatz wird durch ein weitgehend rechtsformneutrales Konzept ersetzt, das nach der Unternehmensgrösse und anderen relevanten Umständen differenziert.
Die Neuordnung der Revisionspflicht wird durch verschiedene Schutzziele bestimmt: Bei Publikumsgesellschaften dient die Revision vorab dem Investorenschutz. Bei allen weiteren wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen steht der Schutz öffentlicher Interessen im Vordergrund. In Privatgesellschaften kann der Schutz von Personen mit Minderheitsbeteiligungen eine Revision erforderlich machen. Schliesslich ist auch der Gläubigerschutz zu berücksichtigen. Der Entwurf regelt die Revisionspflicht für kleine und grosse Unternehmen entsprechend den unterschiedlichen Schutzzielen. Wo eine umfassende Revision der Jahresrechnung nicht erforderlich ist, soll eine summarische genügen.
Im Einklang mit den internationalen Entwicklungen
Die US-Aufsichtsbehörde über die Revisorinnen und Revisoren (Public Company Accounting Oversight Board - PCAOB) wird noch in diesem Monat ein Papier mit genaueren Angaben über die zukünftige internationale Zusammenarbeit veröffentlichen. Zudem sind im Januar 2004 in Bern Gespräche mit einer Delegation des PCAOB vorgesehen. Schliesslich wird die EU-Kommission voraussichtlich im Februar 2004 einen Entwurf zu einer totalrevidierten 8. Richtlinie im Bereich des Gesellschaftsrechts vorlegen, womit das Prüfwesen der EU modernisiert werden soll. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird voraussichtlich Ende Februar abschätzen können, ob seine Vorschläge den internationalen Entwicklungen folgen oder ob der Botschaftsentwurf noch angepasst werden muss.
Adresse für Rückfragen
Eidg. Amt für das Handelsregister, T +41 58 462 41 96
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024