
Weiter möchten wir daran erinnern, dass die Hauptakteure im Kampf gegen die Mädchenbeschneidung diesen Kampf tagtäglich fortführen und diesen jungen Mädchen und Frauen helfen, sich davon zu erholen. www.maedchenbeschneidung.ch
Weiter möchten wir an den Artikel 124 des StGB erinnern, welcher seit 2012 die Beschneidung in der Schweiz explizit verbietet und welcher die körperliche Integrität der betroffenen Frauen schützt.
Diesen 6. Februar möchten wir daran erinnern, dass die Opfer noch besser geschützt werden können. fedpol engagiert sich dabei mit allen Partnern. Anlässlich des Postulats «Massnahmen gegen die Beschneidung» von Natalie Rickli wurde fedpol das Verfassen und Erarbeiten eines Berichtes übertragen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG und dem Staatssekretariat für Migration, welche beide verantwortlich für die Umsetzung des Projektes «Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung MGF 2016-2019» sind.
Letzte Änderung 06.02.2019