Die Spielbanken müssen über ein Sozialkonzept verfügen und haben darzulegen, welche Massnahmen sie zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vorsehen. Das Sozialkonzept regelt die Massnahmen bezüglich Information, Früherkennung, Selbstkontrolle und Spielbeschränkungen für Spielerinnen und Spielern. Die Spielbanken bilden das Personal, das für den Sozialschutz zuständig ist, aus und schicken es regelmässig zur Weiterbildung.
Massnahme Information
Die Spielbanken sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden in verständlicher Form über die Risiken des Spielens zu informieren. Das Informationsmaterial soll einen Selbsteinschätzungsbogen zur Prüfung des eigenen Spielverhaltens enthalten und die Möglichkeiten für Selbstkontrollen, Spielbeschränkungen sowie Spielsperren aufzeigen. Die Spielbanken müssen Spielende auch darüber informieren, welche Angebote süchtigen, suchtgefährdeten oder verschuldeten Personen offenstehen, und wo Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen zu finden sind.
Massnahme Früherkennung
Die Spielbanken legen Kriterien für die Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern fest. Liegt eines der Kriterien vor, prüft das Personal der Spielbank, ob sich die Spielerin oder der Spieler das Spielverhalten leisten kann. Die Spielbank verlangt dazu Informationen zur persönlichen, beruflichen und finanziellen Situation und kann Belege über die Einkommens- und Vermögenssituation einfordern. Wenn Anzeichen dafür bestehen, dass die Spielerin oder der Spieler sich das Spielverhalten nicht leisten kann, spricht die Spielbank eine Spielsperre aus. Die Spielbanken müssen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
Reicht eine Spielerin oder ein Spieler die verlangten Unterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht ein, ist die Spielbank nicht in der Lage, den vorliegenden Verdacht zu entkräften. Die Spielbank muss folglich eine Spielsperre aussprechen.
Massnahme Selbstkontrollen und Spielbeschränkung
Die Spielbanken müssen den Spielerinnen und Spielern Möglichkeiten zur Kontrolle und Beschränkung der Spieldauer, der Spielhäufigkeit oder der Verluste zur Verfügung stellen. Beispielsweise werden Statistiken zum Spielverhalten sowie ein Überblick über die getätigten Einsätze angeboten. Selbstkontrollen und Spielbeschränkungen eignen sich besonders für Online-Geldspiele, weil das Spielverhalten nachverfolgt werden kann.
Kontaktstellen
Jedes Casino hat eine verantwortliche Person für Spielerschutz, die jederzeit kontaktiert werden darf.
Daneben gibt es eine Reihe von weiteren nationalen und kantonalen Beratungsstellen, wie zum Beispiel
CH:
- Sos-Spielsucht
- infodrog - Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht
- SafeZone.ch
- 143.ch Dargebotene Hand
- feel-ok.ch Glücksspiel und Jugendliche
-
Win Back Control
Kantone: - BE: Glücksspiel - Berner Gesundheit
- GE: Consultation ReConnecte - ADDICTOHUG
- GE: Testez votre risque d'addiction au jeu de hasard et d'argent problématique
- TI: Auto Aiuto Ticino
- ZH: Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte
- ZH: Suchttest.ch
Letzte Änderung 04.11.2024