Nationale Berichterstattung

UNO-Menschenrechtsübereinkommen

Die wichtigsten UNO-Menschenrechtsübereinkommen verfügen über unabhängige Expertenausschüsse, die die Umsetzung der Bestimmungen überwachen. Sie sehen nebst anderen Überwachungsmechanismen vor, dass die Vertragsstaaten in regelmässigen Abständen Bericht über die Massnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund des betreffenden Übereinkommens erstatten.  

Die Staatenberichte werden in einem schriftlichen Verfahren eingereicht und mündlich präsentiert.

Im schriftlichen Verfahren erstellt der Vertragsstaat einen Bericht über die Massnahmen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund des betreffenden Übereinkommens ergriffen hat. Der Bericht umfasst Angaben zur Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses in den vorausgegangenen abschliessenden Bemerkungen. Gestützt auf den Bericht und weitere Informationen, die er erhalten hat, verfasst der Ausschuss darauf im Hinblick auf die mündliche Präsentation eine Liste von Fragen. Im Allgemeinen liefern die Staaten in einem ersten Schritt schriftliche Antworten auf die Liste mit den Fragen.

Zur Erleichterung des Prozesses haben mehrere Ausschüsse für die Einreichung der Berichte ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Im vereinfachten Verfahren wird den Vertragsstaaten ein Fragenkatalog ("list of issues prior to reporting") unterbreitet. Die Antworten des Vertragsstaats auf die Fragen bilden den Staatenbericht. Die Schweiz hat das neue Verfahren für mehrere Ausschüsse genutzt (Menschenrechtsausschuss, Ausschuss gegen Folter, Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Ausschuss für die Rechte des Kindes).

Integrierender Bestandteil der Berichte, die den Ausschüssen unterbreitet werden, ist das "Gemeinsame Grundlagendokument". Es enthält allgemeine Sachinformationen über den betreffenden Staat, erläutert den strukturellen Rahmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und bietet unter anderem Informationen über Nichtdiskriminierung, Rechtsgleichheit und bestehende wirksame Rechtsbehelfe.

Neben den Berichten der Vertragsstaaten können die Ausschüsse auch Informationen von anderen Quellen erhalten, namentlich von Sonderorganen und Spezialorganisationen der UNO, anderen zwischenstaatlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, universitären Einrichtungen, (internationalen und nationalen) Organisationen der Zivilgesellschaft oder Berufsgruppen.

Der Ausschuss prüft in der Folge jeden Bericht im Rahmen eines öffentlichen Austauschs mit einer Delegation des betreffenden Vertragsstaats. Dabei kann der Staat bestimmte Punkte seines Berichts mündlich präzisieren und der Ausschuss kann sich spezifische Aspekte erläutern lassen. Darüber hinaus hören die meisten Ausschüsse vor dem Dialog mit dem Vertragsstaat die Organisationen der Zivilgesellschaft an.

Nach der mündlichen Präsentation des Berichts übermittelt der Ausschuss dem Vertragsstaat seine "abschliessenden Bemerkungen " mit einer Reihe von Empfehlungen. Die "abschliessenden Bemerkungen" werden ebenfalls veröffentlicht.

In der Schweiz werden die Staatenberichte vom Bundesamt verfasst, das für die Umsetzung des jeweiligen Übereinkommens zuständig ist. Ebenfalls einbezogen werden die anderen betroffenen Bundesämter und -stellen, die Kantone und je nach Bericht die Organisationen der Zivilgesellschaft.

Die Berichte der Schweiz sowie die Empfehlungen der verschiedenen Ausschüsse werden in die Amtssprachen des Bundes übersetzt und veröffentlicht.

Die abschliessenden Bemerkungen der Ausschüsse werden den betroffenen Bundesämtern und -stellen sowie den Kantonen zur Kenntnis gebracht. In einigen Fällen wurden spezifische Verfahren eingeführt, um die Umsetzung der Empfehlungen zu koordinieren.

Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Ministerkomitee des Europarats überwacht und evaluiert die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten. Dabei wird es von einem Beratenden Ausschuss unterstützt. Die Vertragsstaaten müssen periodisch Berichte verfassen über die Massnahmen, die sie zur Umsetzung des Übereinkommens ergriffen haben. Am Ende eines Überwachungszyklus gibt das Ministerkomitee Schlussfolgerungen und Empfehlungen ab.

Allgemeine regelmässige Überprüfung (UPR)

Die allgemeine regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) ist mit der Einrichtung des UNO-Menschenrechtsrats geschaffen worden. Sämtliche UNO-Mitgliedstaaten müssen sich ihr nach einem festen Zeitplan unterziehen. Dabei werden die Massnahmen jedes Mitgliedstaates zur Verbesserung der Menschrechtslage in seinem Land sowie zur Erfüllung seiner einschlägigen Verpflichtungen durch die anderen Staaten überprüft ("peer to peer review"). Die UPR erfolgt in zwei Schritten: Einem schriftlichen Bericht des Staates und anschliessend dessen öffentlicher mündlicher Präsentation im Plenum des UNO-Menschenrechtsrates. Die anderen Staaten geben dabei Bemerkungen und Empfehlungen ab. Weitere Interessierte wie etwa nationale Menschenrechtsinstitution oder Organisationen der Zivilgesellschaft können sich über ein eigenes Gefäss in den Prozess einbringen.

Letzte Änderung 29.08.2023

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