Nachhaltige Unternehmensführung: Schweizer Unternehmen von künftigen EU-Sorgfaltspflichten betroffen

Bern, 22.12.2023 - Die geplante EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten könnte direkte Auswirkungen für mehrere hundert Unternehmen in der Schweiz haben. Zu diesem Schluss kommt eine externe Studie, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen hat. Die Studie soll aktualisiert werden, sobald die EU-Richtlinie definitiv verabschiedet ist. Gestützt auf diese Analyse wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen wurde am 29. November 2020 an der Urne abgelehnt. In der Folge trat am 1. Januar 2022 der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Grosse Schweizer Unternehmen müssen über die Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen berichten. Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien müssen zudem besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten einhalten.

Direkte und indirekte Auswirkungen

Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden. Eine neue EU-Richtlinie über neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen steht jedoch kurz vor der Verabschiedung. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz und der EU werden sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von dieser Regulierung betroffen sein. Weil die neue EU-Richtlinie noch nicht definitiv beschlossen ist, lassen sich deren Auswirkungen aber noch nicht abschliessend beurteilen.

Eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) sowie des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) kommt zum vorläufigen Schluss, dass der Entwurf der EU-Richtlinie direkte Auswirkungen auf mehrere hundert Unternehmen in der Schweiz hätte. Hinzu kommen mehrere tausend Unternehmen, die indirekt betroffen sein könnten, weil die direkt betroffenen Unternehmen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen.

Vorläufiges Ergebnis

Dieses vorläufige Ergebnis hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen. Das EJPD und das WBF werden die Studie aktualisieren lassen, sobald die EU die Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten definitiv verabschiedet hat. Nach dieser vertieften Analyse und unter Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Bereits beschlossen hat die EU die Weiterentwicklung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit das Schweizer Recht international abgestimmt bleibt, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Ingrid Ryser, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, ingrid.ryser@bj.admin.ch
Für Fragen zur externen Studie (BSS): Kommunikation GS-WBF, T +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Justiz
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 30.01.2024

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