Transparenz bei der Politikfinanzierung
Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung eröffnet. In seinem Vorschlag konkretisiert er die vom Parlament beschlossenen Gesetzesbestimmungen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2022. Nach derzeitiger Planung sollen die neuen Transparenzregeln erstmals für die Nationalratswahlen 2023 gelten.
Am 10. Oktober 2017 wurde die Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" (Transparenz-Initiative) eingereicht. Diese verlangte, dass der Bund Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene erlässt. Das Parlament hat am 18. Juni 2021 einen indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative verabschiedet. Diese wurde in der Folge zurückgezogen. Beim indirekten Gegenvorschlag handelt es sich um neue Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen, die im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) geregelt werden.
Konkret müssen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien jährlich ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 15 000 Franken pro Person und Jahr offenlegen. Im Weiteren haben die Parteien die Beiträge der einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu melden. Bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen sind, wenn dafür mehr als 50 000 Franken aufgewendet werden, die budgetierten Einnahmen und die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie Zuwendungen über 15 000 Franken pro Person und Kampagne offenzulegen. Die Annahme von anonymen Zuwendungen und von Zuwendungen aus dem Ausland sind verboten. Bei Verstoss gegen die Vorschriften droht eine Busse bis zu 40 000 Franken.
Konkretisierung auf Verordnungsstufe
Diese neuen Gesetzesbestimmungen müssen nun in einer Verordnung konkretisiert werden. Namentlich schlägt der Bundesrat vor, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für die Prüfung und Veröffentlichung der offenzulegenden Angaben und Dokumente zuständig sein soll. Im Weiteren werden in der Verordnung verschiedene Begriffe definiert sowie die Modalitäten der Offenlegungspflichten präzisiert.
Neue Regeln sollen ab Herbst 2022 gelten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung eröffnet. Diese dauert bis am 31. März 2022. Gemäss derzeitiger Planung sollen die neuen Regelungen über die Transparenz bei der Politikfinanzierung im Herbst 2022 in Kraft treten und erstmals für die Nationalratswahlen 2023 gelten.
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Letzte Änderung 26.06.2024