Entführte Kinder sollen besser geschützt werden; Bundesrat schickt Vorlage in die Vernehmlassung

Bern, 05.07.2006 - Kinder, die von einem Elternteil entführt werden, sollen besser geschützt werden. Insbesondere sollen die Rückgabeverfahren beschleunigt und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 31. Oktober dauert.

Der von einer Expertenkommission ausgearbeitete Entwurf für ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen sieht namentlich vor, die langen, meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen: Gesuche um Rückgabe entführter Kinder sollen künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt werden. Zudem soll der Rückführungsbeschluss auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz vollstreckbar sein.

Der Gesetzesentwurf sieht ferner die kindesgerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens vor, indem das Kind bzw. sein Beistand in das Verfahren einbezogen wird. Zudem sollen die Bemühungen zur Vermittlung und Mediation verstärkt werden.

Die Vorlage sieht auch die Ratifikation und Umsetzung der Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen vor. Die beiden Übereinkommen legen gemeinsame Regeln im Bereich des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes fest und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Gerichten.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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