Bundesrat trifft GRECO-Delegation

Bern, 10.04.2013 - Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), und Bundesrat Didier Burkhalter, der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), haben sich am Mittwoch in Bern mit einer Delegation der Staatengruppe GRECO getroffen.

Die Staatengruppe GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) des Europarates hatte in ihrem Länderbericht vom 21. Oktober 2011 der Schweiz unter anderem empfohlen, die Finanzierung der politischen Parteien und Wahlkampagnen gesetzlich zu regeln. Dies mit dem Ziel, mehr Transparenz zu schaffen. Am 8. Juni 2012 hatte sich der Bundesrat mit den Empfehlungen befasst. Er beauftragte Bundesrätin Sommaruga und Bundesrat Burkhalter damals, den Bericht und die Empfehlungen mit einer Delegation der GRECO zu besprechen.

Die beiden Mitglieder des Bundesrats haben dies nun am Mittwoch getan. Sie legten der GRECO-Delegation dar, welche schweizerischen Eigenheiten gegen mehr Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung sprechen: Die Schweiz ist geprägt von Föderalismus und direkter Demokratie. Und das politische Leben sowie die Finanzierung der Parteien sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung weitgehend Sache privaten Engagements und nicht des Staates.

Unterschiede zur Situation in anderen Ländern

In mindestens drei Punkten unterscheidet sich das politische System der Schweiz von dem anderer Länder. Erstens durch die direkte Demokratie, die es schwierig machen würde, nur die Wahlen und nicht die Abstimmungen solchen Transparenzregelungen zu unterstellen. Aufgrund der häufigen Abstimmungen sind auf der politischen Bühne nicht nur Parteien, sondern zahlreiche andere Akteure tätig. Anwendbare Transparenz-Regelungen für alle diese verschiedenen Akteure würden einen grossen und kostenintensiven Aufwand verursachen.

Zweitens haben in der föderalistisch organisierten Schweiz die Kantone eine grosse Autonomie. Ihnen allen eine unterschiedslose Regelung zur Kontrolle und Beschränkung der Finanzierung von Parteien aufzuerlegen würde sich mit der Tradition unseres Landes nicht vertragen. Eine Regelung ausschliesslich für Aktivitäten auf nationaler Ebene wäre zudem unvollständig und ineffzient. Für eine umfassende Regelung wiederum wäre eine Verfassungsänderung unumgänglich. Bis heute haben übrigens lediglich die beiden Kantone Genf und Tessin Regeln für diesen Bereich erlassen. Die anderen Kantone halten solche Regeln für unnötig.

Drittens bringt es die private Verantwortung in diesem Bereich mit sich, dass sich die politischen Parteien hauptsächlich aus privaten Zuwendungen finanzieren. Dieses private Engagement hat in der Schweiz eine grosse Bedeutung. Das politische System basiert weitgehend auf privatem Engagement, der so genannten Milizarbeit. Der Berufs-Teil der Parteien, und damit deren Finanzbedarf, sind damit bedeutend kleiner als bei Parteien in anderen Ländern. Aus diesen Gründen gehen Finanzierungsregelungen in vielen Ländern mit einer staatlichen Parteienfinanzierung einher, welche in der Schweiz keine Tradition hat.

Bekämpfung der Korruption

Noch in der ersten Jahreshälfte 2013 wird die Schweiz der GRECO über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten. Das Plenum der GRECO wird dann einen Situationsbericht verabschieden, der voraussichtlich im November 2013 veröffentlicht wird. Er beinhaltet neben der Parteienfinanzierung auch das Korruptionsstrafrecht, das die GRECO in derselben Evaluation geprüft hat. Hierzu hatte der Bundesrat im Juni 2012 beschlossen, die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption auszubauen. Insbesondere soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden. Die entsprechende Vorlage wird der Bundesrat in Kürze in die Vernehmlassung schicken.

Bereits 2008 hatte der Bundesrat zudem eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des EDA mit der Koordination der schweizerischen Bemühungen im Kampf gegen die Korruption betraut. Diese Arbeitsgruppe hat auch die Aufgabe, Sensibilisierungsmassnahmen zu treffen.


Adresse für Rückfragen

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Informationsdienst EDA, T +41 58 460 55 55, kommunikation@eda.admin.ch


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Letzte Änderung 30.01.2024

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