Ein Zeichen gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien; Bundesrat setzt neue Strafnorm auf den 1. Juli 2012 in Kraft

Bern, 26.04.2012 - Der Bundesrat hat die neue Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderung trägt zur Verhinderung und Bekämpfung solcher Praktiken bei.

Bereits nach geltendem Recht sind sämtliche Formen der Verletzung weiblicher Genitalien strafbar, da sie den Tatbestand der schweren oder der einfachen Körperverletzung erfüllen. Die neue spezifische Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien setzt ein klares Zeichen gegen diese schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Zudem ermöglicht sie, gegen Täter in der Schweiz vorzugehen, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde und am Tatort nicht strafbar ist.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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