Schengen/Dublin: Operationelle Zusammenarbeit beginnt am 12. Dezember 2008
Bern, 27.11.2008 - Der Rat der EU hat heute in Brüssel den Zeitpunkt für die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes definitiv auf den 12. Dezember festgesetzt. Damit entspricht die EU den Wünschen des Bundesrates, die Sicherheits- und Asyl-Zusammenarbeit von Schengen/Dublin noch vor Jahresende aufzunehmen. Einzig die Aufhebung der Personenkontrollen für Flüge innerhalb des Schengener Raumes erfolgt erst mit dem Flugplanwechsel am 29. März 2009.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat heute in Begleitung von Regierungspräsident Markus Notter, Kanton Zürich, an der Sitzung des Gemischten-Ausschusses von Schengen in Brüssel teilgenommen, welche am Rande des EU-Rates der Justiz- und Innenminister stattfand. Sie dankte den europäischen Partnern, insbesondere dem aktuellen französischen EU-Vorsitz sowie den vorangegangenen portugiesischen und slowenischen EU-Präsidentschaften als auch der Europäischen Kommission für die ausgezeichnete Unterstützung im Rahmen des Inkraftsetzungsprozesses. Ebenfalls sicherte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes der kommenden tschechischen Präsidentschaft die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz zu, damit auch der letzte Schritt zur vollständigen Inkraftsetzung von Schengen in der Schweiz durch die Aufhebung der Personenkontrollen für Schengen-interne Flüge an den Flughäfen am 29. März 2009 vollzogen werden kann.
Im Hinblick auf den Beginn der operationellen Zusammenarbeit hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 26. November 2008, die letzten erforderlichen Erlasse zur Umsetzung der Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin in Kraft gesetzt. Die Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin sind bereits am 1. März 2008 in Kraft getreten. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Evaluationsverfahrens wurden die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Rat der EU die Inkraftsetzung des Schengen/Dublin-Besitzstandes für die Schweiz beschliessen konnte.
Eurojust-Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet
Am Rande des Treffens in Brüssel unterzeichneten Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Eurojust-Präsident José Luis Lopes da Mota einen Zusammenarbeitsvertrag, um die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus zu verstärken. Der Vertrag regelt namentlich den Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Eurojust und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Der Informationsaustausch erfolgt über das Bundesamt für Justiz, das als nationale Kontaktstelle bestimmt wird. Eine weitere Bestimmung ermöglicht die Entsendung eines Verbindungsbeamten zu Eurojust, falls sich dies zu einem späteren Zeitpunkt als sinnvoll erweisen sollte.
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Letzte Änderung 26.06.2024