Öffentlichkeitsprinzip und Ombudsstelle: Entscheid verschoben - Zuerst soll Klarheit über finanzielle Perspektiven des Bundes geschaffen werden
Bern, 29.05.2002 - Der Bundesrat will sich erst nach der Sommerpause mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips und der Schaffung einer Ombusstelle befassen, wenn die finanziellen Perspektiven des Bundes deutlich sind.
Der Bundesrat ging an seiner Sitzung vom Mittwoch nicht weiter auf die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips und die Schaffung einer Ombudsstelle ein, da zuerst die Finanzierung der zusätzlichen Kosten geklärt werden soll. Die laufenden Kosten für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips werden aufgrund internationaler Vergleiche und gemäss einer vom EJPD in Auftrag gegebenen Studie auf rund 5 Mio. CHF geschätzt. Für den Betrieb der Ombudsstelle würden zusätzliche Kosten von rund 2 Mio. CHF pro Jahr anfallen.
Der Bundesrat wird sich deshalb bei den Budgetdiskussionen nach der Sommerpause mit dem weiteren Vorgehen der beiden Geschäfte befassen, sobald Klarheit über den Voranschlag 2003, die Finanzplanung 2004 bis 2006 sowie über die Umsetzung der Schuldenbremse besteht.
Adresse für Rückfragen
Informationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024