Reform zur Stärkung der Volksrechte: eine massvolle Modernisierung - Abstimmung vom 9. Februar 2003
Bern, 20.12.2002 - Mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums sollen die Volksrechte modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Am 9. Februar 2003 stimmen Volk und Stände über die Änderung der Volksrechte ab.
In keinem anderen Staat verfügt das Volk über derartweitgehende und vielfältige Mitbestimmungsrechte wie in derSchweiz. Die Volksrechte sind ständig weiterentwickelt undverfeinert worden. Die Vorlage zur Reform der Volksrechte reihtsich auf diesem Weg ein und will einen Schritt weiter gehen. Siewill in erster Linie Mängel beseitigen, indem sie die Volksrechtemodernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Stimmberechtigtenausrichtet.
Die Bemühungen um eine Reform der Volksrechte gehen auf dieVerfassungsreform zurück. Die Vorlage des Bundesrates füreine umfassende Reform scheiterte im Parlament wegen der vorgeschlagenenErhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiativen undReferenden. Das Parlament nahm die mehrheitsfähigen Vorschlägedes Bundesrats auf und schnürte ein Paket mit zwei bedeutendenReformen: der Einführung der allgemeinen Volksinitiative undder Erweiterung des Staatsvertragsreferendums.
Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Zunehmend betreffenVerfassungsinitiativen nicht eigentlich Verfassungs-, sondern blossGesetzesbestimmungen. Mit der allgemeinen Volksinitiative sollen deshalb künftig 100'000 Stimmberechtigte ein Anliegen auf eine änderung der Verfassung oder eines Gesetzes vortragen können. Die Bundesversammlung legt den Text und die Rechtsstufe - Verfassung oder Gesetz - fest. Wie heute würde über eine Verfassungsänderung eine obligatorische Abstimmung von Volk und Ständen stattfinden, eine Gesetzesänderung käme nur vor das Volk, wenn ein Referendum dagegen ergriffen würdee. Mit dem neuen Initiativrecht kann das Volk neu auch auf Bundesebene änderungen von Gesetzen vorschlagen, wie dies in allen Kantonen bereits heute der Fall ist.
Erweiterung des Staatsvertragsreferendums
Da ein immer grössererTeil von Problemen auf internationaler Ebene gelöst wird,sollen die Volksrechte beim Staatsvertragsrecht ausgebaut werden.Nach heutigem Recht kann nur in vier Fällendas Referendum gegen einen Staatsvertrag ergriffen werden: wenner unbefristet und unkündbar ist, den Beitritt zu einer internationalenOrganisation vorsieht, Einheitsrecht für mehrere Staaten schafftoder wenn ihn die Bundesversammlung von sich aus dem Referendumunterstellt. Damit das Volk schon beim Abschluss aller wichtigenStaatsverträge mitbestimmen kann, soll das Staatsvertragsreferendumausgeweitet werden auf alle Verträge, die wichtige rechtsetzendeBestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzenerfordert. So kann die politische Debatte schon beim Abschlussdes Staatsvertrags geführt werden. Ist ein Umsetzungserlassnotwendig, kann die Bundesversammlung den Staatsvertrag zusammenmit dem Erlass in einem Paket dem Referendum unterstellen.
Technische Verbesserungen
Neben diesen zwei bedeutenden Reformensieht die Vorlage einige technische Verbesserungen vor. Namentlichsollen künftig Pattsituationen bei Abstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag verhindert werden. Zudem soll die Bundesversammlung bei Initiative und Gegenentwurf neu auch ein doppeltes Ja empfehlen dürfen und damit die gleichen Möglichkeiten haben wie Parteienund Verbände.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024