Aufhebung der Lex Koller mit flankierenden raumplanerischen Massnahmen; Bundesrat verabschiedet zwei Botschaften ans Parlament

Bern, 04.07.2007 - Der Bundesrat will die Lex Koller aufheben und damit Ausländern ermöglichen, künftig ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz zu erwerben. Da in Tourismusregionen in der Folge mit einer starken Zunahme der Zweitwohnungsnachfrage zu rechnen ist, sieht der Bundesrat als flankierende Massnahme eine Ergänzung des Raumplanungsgesetzes vor. In Zukunft soll der Zweitwohnungsbau im Rahmen der kantonalen Richtplanung in eine raumordnungs- und tourismuspolitisch erwünschte Richtung gelenkt werden.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) wird aufgehoben. Zum einen sieht der Bundesrat keine Gefahr mehr, dass der einheimische Boden übermässig in ausländische Hand gerät. Zum andern behinderte das jetzt aufgehobene Gesetz den Handel mit Grundstücken und Liegenschaften, was den freien Markt erschwerte. Mit einer Aufhebung der Lex Koller können Personen im Ausland ohne das aufwändige Bewilligungsverfahren auch Bauland und Wohnliegenschaften (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Stockwerkeinheiten) als Kapitalanlage erwerben. Es ist zu erwarten, dass ausländische Investitionen in den Wohnungsbau das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern werden.

Richtpläne sollen Bauboom verhindern

Als Folge der Aufhebung der Lex Koller ist namentlich in Ferienorten mit einer erhöhten Nachfrage nach Zweitwohnungen zu rechnen. In Tourismusregionen mit heute schon grosser Zweitwohnungsnachfrage kann dies einen unerwünschten Bauboom auslösen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Erstellung von Bauten, die einen Grossteil des Jahres leer stehen, das Landschafts- und Ortsbild – das Kapital des Tourismus im Alpenraum – gefährdet. Dies ist nicht vereinbar mit dem verfassungsmässigen Gebot der haushälterischen Bodennutzung.

Als flankierende Massnahme will der Bundesrat deshalb das Raumplanungsgesetz (RPG) ergänzen. Neu sollen die betroffenen Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen jene Gemeinden und Regionen zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erst- und Zweitwohnungen notwendig sind. Gemeinsam mit den Regionen und Gemeinden sollen die Kantone innerhalb von drei Jahren Strategien und Massnahmen für diese Gebiete erarbeiten und umsetzen. Die Lex Koller soll erst nach Ablauf dieser drei Jahre aufgehoben werden, um eine Regelungslücke zu vermeiden.

Aufbauend auf der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung in der Raumplanung belässt dieser Lösungsansatz den Kantonen einen grossen Handlungsspielraum und ermöglicht den jeweiligen Gegebenheiten angepasste Lösungen. Die Aufnahme der Zweitwohnungsproblematik in die kantonalen Richtpläne gewährleistet die Abstimmung mit den Vorstellungen der Kantone über die Siedlungs- und Tourismusentwicklung und schafft die Voraussetzung für die Koordination der Massnahmen innerhalb und zwischen den Kantonen.


Adresse für Rückfragen

Aufhebung der Lex Koller: Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
Flankierende raumplanerische Massnahmen: Bundesamt für Raumentwicklung, +41 58 464 22 99



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 26.06.2024

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