Fingerabdrücke und DNA-Profile: Informationen von ausländischen Behörden dank Prümer Abkommen schneller erhalten

Sicherstellung einer DNA-Spur (Foto: fedpol)
Sicherstellung einer DNA-Spur (Foto: fedpol)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der rasche Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdrücken ist wichtig. So kann die Polizei Ermittlungen voranbringen und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – erkennen.
  • Um von ausländischen Behörden Informationen zu Fingerabdrücken und DNA-Profilen, sowie zu Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten zu erhalten, muss die Schweiz  alle Länder einzeln anfragen. Ob diese über Informationen verfügen und die Anfrage überhaupt beantworten, ist ungewiss.
  • Mit dem Prümer Abkommen können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden polizeiliche Informationen mit den EU-Mitgliedstaaten künftig effizienter und schneller austauschen.
  • Das Prümer Abkommen ermöglicht, Ermittlungen zu beschleunigen und Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und im Ausland rascher aufzudecken.

Kriminalität ist oft grenzüberschreitend. Umso wichtiger ist bei der Kriminalitätsbekämpfung die internationale Zusammenarbeit. Mit der Prümer Zusammenarbeit wird der Informationsaustausch zwischen den Schweizer und den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten effizienter und schneller.

Terroristen, kriminelle Organisationen und transnational tätige Banden – sie alle sind heute digital, vernetzt und über die Grenzen hinweg tätig. Ein Beispiel: DNA-Spuren aus schweizweit koordinierten Ermittlungen zu Bankomatsprengungen in mehreren Kantonen führten zu Verhaftungen in Österreich und Dänemark. Um solche grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer zu bekämpfen, ist eine engere internationale Zusammenarbeit notwendig.

Für die Polizeiarbeit wertvolle Informationen wie DNA-Profile, Fingerabdrücke oder Fahrzeughalterdaten werden in nationalen Informationssystemen gespeichert. Finden Schweizer Ermittlungsbehörden DNA-Spuren an einem Tatort, gleicht sie diese zuerst mit der nationalen DNA-Datenbank ab. Gibt es keinen Treffer, können sie die DNA-Spuren mit den Datenbanken anderer Länder abgleichen. Heute ist ein solcher Abgleich langwierig: Die Anfrage muss via Interpol an alle Länder einzeln verschickt werden. Das Prümer Abkommen wird erlauben, mit einer einzigen Abfrage einen automatisierten Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder auszulösen.

Die betroffenen Informationssysteme der Schweiz sind:

Dank dem Prümer Abkommen wird fedpol innerhalb kürzester Frist erfahren, welche ausländischen Behörden über sachdienliche Informationen verfügen.

Dank dieser Zusammenarbeit können

  • Kriminelle oder Zeugen
  • Personen, nach denen international gefahndet wird
  • Personen, die vermisst werden oder verstorben sind

schneller als bisher lokalisiert und identifiziert werden.

Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Beteiligung für die Schweiz ist deshalb freiwillig. Allerdings tauschen heute bereits fast alle europäischen Staaten DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten über «Prüm» aus.

Der schnellere Zugang zu Informationen ausländischer Behörden erlaubt effizientere Ermittlungen und verbessert die internationale Polizeizusammenarbeit.

PCSC-Abkommen (Preventing and Combating Serious Crime)

Auch das PCSC-Abkommen – ein zwischen der Schweiz und den USA vereinbartes Abkommen, das inhaltlich ähnlich ist wie das Prümer Abkommen – sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken vor. Dank PCSC-Abkommen wird die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den USA effizienter.

Zugriff der Strafverfolgung auf Eurodac

Der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen («Prüm» Kooperation) ist eine Bedingung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank zugreifen können.

In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden.

Strafverfolgungsbehörden dürfen die Eurodac-Datenbank nur zur Prävention und bei Ermittlungen schweren Straftaten und Terrorismusverdacht beiziehen.

Letzte Änderung 25.05.2023

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