Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern im Ausland
Wurden Sie während Ihren Ferien im Ausland Zeugin oder Zeuge von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Touristen? Melden Sie es! Die zuständigen Behörden werden umgehend die erforderlichen Massnahmen einleiten. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Bedingungen zur Benutzung des Formulars
Die missbräuchliche Verwendung dieses Formulars, insbesondere die falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB) oder die Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB), wird strafrechtlich verfolgt. Ihre Angaben können der zuständigen Justizbehörde übermittelt werden. Die Angaben zu Ihrer Person können zu polizeilichen Zwecken bearbeitet werden (Art. 5 Bst. d DSG)
Letzte Änderung 26.10.2023