
Personen, die in der Prostitution tätig sind, erleben oft Zwang und Gewalt. Besonders gefährdet sind junge Migrantinnen, die ihre Rechte nicht kennen. Freier und Betreiber von Etablissements können ihre Notlage leicht ausnutzen.
fedpol kann Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen, welche Personen, die in der Prostitution tätig sind, für Formen der Kriminalität sensibilisieren und ihnen aufzeigen, wie sie sich davor schützen und wo sie Hilfe holen können. Die Organisationen können dafür Projekte vorbereiten und fedpol um finanzielle Unterstützung für deren Durchführung ersuchen.
fedpol finanziert ausschliesslich kriminalpräventive Massnahmen, die dazu beitragen, folgende Straftaten zu verhindern:
- Ausnützung einer Notlage
- Förderung der Prostitution
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
- Nötigung
- Freiheitsberaubung und Entführun
Gesuche
Möchten Sie ein Gesuch einreichen, dann beachten Sie bitte die unten stehenden Punkte:
- Ihr Projekt muss bereits zu mindestens 50 Prozent finanziert sein. Die von fedpol geleistete Unterstützung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben.
- Die Gesuche müssen bestimmten Vorgaben entsprechen (siehe Verordnung, Artikel 4–14).
Verordnung
- Richtlinien (PDF, 188 kB, 22.06.2020)
- Budgetbeispiel (PDF, 174 kB, 22.06.2020)
Ihr vollständiges Dossier enthält:
- Gesuchsformular (DOC, 70 kB, 22.06.2020)
- Statuten Ihrer Organisation
- letzter Geschäftsbericht
- Budget Ihrer Organisation für das laufende Jahr sowie Budget und Finanzplan für die Folgejahre
- das für Projekt festgelegte Budget
- Einzahlungsschein Ihrer Organisation
Senden Sie uns das Dossier sowohl elektronisch (d.h. mit der Funktion "per E-Mail versenden" im Dokument) als per Post (Gesuchformular unterschreiben) zu.
Eingabefrist für das darauffolgende Jahr ist jeweils der 31. Juli.
Unterstützte Projekte 2022
Das Bundesamt für Polizei fedpol unterstützt im Jahr 2022 Projekte zur Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution folgender Organisationen:
Zugunsten des Vereins Lisa wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 25’850 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen» unterstützt. Das Projekt zielt darauf ab, Sexarbeitende über ihre Rechte und Pflichten sowie über bestehende Hilfsangebote zu informieren. Je unabhängiger und selbstbestimmter Sexarbeitende sind, desto besser können sie sich vor Ausbeutung schützen. Für weitere Informationen: Eliane Burkart, Tel. 079 502 76 55, www.verein-lisa.ch
Lysistrada wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 40'393.75 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Fokus Gewaltprävention in der Arbeit der Fachstelle Lysistrada» unterstützt. Das Projekt umfasst die Ausbildung von Mediatorinnen, die Organisation eines Workshops mit der Kantonspolizei oder die Sensibilisierung von Sexarbeiterinnen im kriminalpräventiven Bereich. Für weitere Informationen: Melanie Munoz, Tel. 076 397 41 99, www.lysistrada.ch
Zugunsten der kantonalen Beratungsstelle Maria Magdalena wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 33’412 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Treffpunkte für Sexarbeitende im Kanton St.Gallen» unterstützt. Mit diesem Projekt soll den Sexarbeitenden die Möglichkeit geboten werden, sich in einem ungezwungenen Rahmen auszutauschen, Informationen und Tipps rund um ihre Tätigkeit im Sexgewerbe zu erhalten oder auch Kurzberatungen in Anspruch zu nehmen. Für weitere Informationen: Margot Vogelsanger, Tel. 058 229 46 87, www.mariamagdalena.sg.ch
Zugunsten des Vereins Médecins de Monde Suisse wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 55’336 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «P.A.S.S» unterstützt. Einer der Projektinhalte ist, die Sexarbeitenden im Kanton Neuenburg hinsichtlich möglicher Gefahren bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu sensibilisieren. Zudem sollen sie in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden, indem sie über ihre Rechte aufgeklärt werden. Für weitere Informationen: Valentina Sardella, Tel. 032 725 26, www.medecinsdumonde.ch
Zugunsten des nationalen Netzwerks wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 120’000 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Aufbau und Führung der nationalen Koordinations- und Geschäftsstelle ProCoRe» unterstützt. Die Arbeit von ProCoRe umfasst namentlich die Entstigmatisierung der Sexarbeit, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeitenden in der Schweiz und die Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt. Für weitere Informationen: Rebecca Angelini, Tel. 076 724 24 59, www.procore-info.ch
Zugunsten der Fachstelle Xenia wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 27'526 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Aufsuchendes und Online Beratungsangebot für Sexarbeiter*innen im Kanton Bern» unterstützt. Ziel des Projektes ist es, die Sexarbeitenden durch den Ausbau der aufsuchenden Beratung im Kanton Bern, an den Arbeitsorten der Sexarbeitenden und durch die neue Möglichkeit der online Beratung besser zu erreichen. Für weitere Informationen: Christa Ammann, Tel. 031 311 97 20, www.xeniabern.ch
Zugunsten von Zonaprotetta wurde eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 29’737 gesprochen. Mit dem Beitrag wird das Projekt «Pre@gire» unterstützt. Mit diesem Projekt soll die Beratung zu Gewaltprävention sowie Sensibilisierung der Sexarbeitenden bzgl. Gewaltprävention über online-Kanäle gefordert werden. Für weitere Informationen: Vincenza Guarnaccia, Tel: 091 923 80 40, www.zonaprotteta.ch
Rechtliche Grundlagen
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Verordnung
(SR 311.039.4)
- Erläuterungen zur Verordnung (PDF, 223 kB, 22.06.2020)
Letzte Änderung 25.01.2022
Kontakt
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Bereich Kriminalprävention
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