Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern hat fedpol darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Anklage im Fall «PostAuto» erneut zurückgewiesen wird. Als Grund führt das Wirtschaftsstrafgericht an, die Anstellung und Einsetzung zweier zuvor bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angestellten Fachleute als Verfahrensleiter sei nicht zulässig gewesen. Dieser Verfahrensfehler habe zur Folge, dass die von der Verfahrensleitung vorgenommenen, beziehungsweise angeordneten Verfahrenshandlungen, nichtig seien. Aus diesem Grund hat das Wirtschaftsstrafgericht das Verfahren zur (erneuten) Untersuchung zurückgewiesen.
fedpol bedauert den Entscheid des Wirtschaftsstrafgericht . Der Entscheid wird nun analysiert und die Möglichkeit einer Beschwerde geprüft – auch im Hinblick auf die Verjährungsfristen. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Letzte Änderung 19.02.2025