Elektronische Identität – Neues E-ID-Gesetz

Volksabstimmung vom 28. September 2025

Erklärvideo



Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises, einer sogenannten E-ID, gibt es deshalb schon länger. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung jedoch ab. Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.

Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID ausschliesslich beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass sie nicht kopiert werden kann.

Mit der E-ID können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, den elektronischen Führerausweis digital zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind.

Die E-ID ist freiwillig. Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Die E-ID gehört zudem zum Service public und ist nicht gewinnorientiert. Sie kann online gratis beantragt werden, die Nutzung ist kostenlos.

Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt.

*
Nutzung der E-ID: Wie die Daten fliessen

Haltung Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament befürworten das neue E-ID-Gesetz aus folgenden Gründen:


Weitere Infos

Medienmitteilungen


Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 20.08.2025

Zum Seitenanfang