Volksabstimmung vom 28. September 2025
Erklärvideo
Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises, einer sogenannten E-ID, gibt es deshalb schon länger. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung jedoch ab. Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.
Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID ausschliesslich beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass sie nicht kopiert werden kann.
Mit der E-ID können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, den elektronischen Führerausweis digital zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind.
Die E-ID ist freiwillig. Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Die E-ID gehört zudem zum Service public und ist nicht gewinnorientiert. Sie kann online gratis beantragt werden, die Nutzung ist kostenlos.
Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt.

Haltung Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament befürworten das neue E-ID-Gesetz aus folgenden Gründen:
- Heute wird für den Nachweis der Identität im Internet oft eine Fotokopie der Identitätskarte verlangt, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos. Das ist umständlich und unsicher.
- Mit der E-ID können Behörden und Unternehmen ihre Dienstleistungen auch im Internet sicher, benutzerfreundlich und effizient zur Verfügung stellen und in vielen Fällen einfacher abwickeln.
- Das spart Kosten und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
- Hinter der E-ID steht der Bund. Er entwickelt sie, gibt sie heraus und betreibt die notwendige Infrastruktur.
- Dank der E-ID wissen die Nutzerinnen und Nutzer genau, wem sie welche Daten bekanntgeben. Sie entscheiden bei jeder Nutzung selbst, wozu die E-ID eingesetzt wird und wem welche Daten übermittelt werden. Der Altersnachweis kann erbracht werden, ohne dass das genaue Geburtsdatum übermittelt wird.
- Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für das jeweilige Geschäft nötig sind.
- Das Internet und digitale Dienstleistungen werden in unserem Alltag immer wichtiger. Entsprechend nimmt auch das Bedürfnis zu, sich möglichst sicher im digitalen Raum bewegen zu können. Die E-ID kann diese Sicherheit bestmöglich gewährleisten.
- Wird das E-ID-Gesetz abgelehnt, könnten sich private elektronische Nachweise durchsetzen, zum Beispiel solche von grossen internationalen Technologiekonzernen.
- Der Bund könnte bei solchen Angeboten keine Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre und der Datensicherheit übernehmen.
Weitere Infos
Dokumentation
Medienmitteilungen
Abstimmung über die E-ID: Bundesrat empfiehlt ein Ja
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Letzte Änderung 20.08.2025