Schweizerische Konformitätsbewertungsstelle
Seit 1970 führt METAS Bauartprüfungen an lichttechnischen Einrichtungen für Strassenfahrzeuge nach schweizerischer Gesetzgebung durch. Am 1. Juni 2003 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) das schweizerische Genehmigungsverfahren für lichttechnische Ausstattungen von Strassenfahrzeugen eingestellt und METAS zusätzlich zur schweizerischen Konformitätsbewertungsstelle erklärt. Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Anträge für schweizerische Konformitätsbewertungen direkt an METAS stellen. Bei Erfüllen der Vorschriften werden schweizerische Konformitätszertifikate ausgestellt. Kantonale Behörden können Informationen über die von METAS geprüften Einrichtungen über ein Informationssystem abrufen. Für internationale Genehmigungen ist das ASTRA zuständig.
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