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Rechtliche Grundlagen"Eichrelevanz" haben akustische Messmittel seit 1952, als zum erstenmal Lärmgrenzwerte für Motorfahrzeuge festgelegt wurden. Mit den neueren Bestrebungen im Umweltschutz und Gesundheitswesen erhielten Lärmmessungen zusätzliche Bedeutung. Da solche Messungen unter Umständen beträchtliche rechtliche und finanzielle Folgen haben können, - man denke beispielsweise an Schadenersatzforderungen wegen gehörschädigendem Lärm am Arbeitsplatz, Flug- oder Schiesslärm, Investitionen zur Lärmdämmung oder an die Zulassung von Fahrzeugen oder Maschinen zum Verkauf - ist das Interesse an objektiven und richtigen Messwerten unbestritten. Die Rechtssicherheit kann ohne zuverlässige Messungen nicht gewährleistet werden. Darum wurden die minimalen Anforderungen an Messgeräte, welche für amtliche Messungen eingesetzt werden dürfen, in der Verordnung des EJPD über Messmittel für die Schallmessung (SR 941.210.1) festgelegt. Es gibt mehrere Gesetze und Bundesverordnungen, deren Anwendung amtlich anerkannte Schallmessungen voraussetzt.
In diesen Verordnungen wird auf die obengenannte, messmittelspezifische Verordnung Bezug genommen.
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