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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

"Eichrelevanz" haben akustische Messmittel seit 1952, als zum erstenmal Lärmgrenzwerte für Motorfahrzeuge festgelegt wurden. Mit den neueren Bestrebungen im Umweltschutz und Gesundheitswesen erhielten Lärmmessungen zusätzliche Bedeutung. Da solche Messungen unter Umständen beträchtliche rechtliche und finanzielle Folgen haben können, - man denke beispielsweise an Schadenersatzforderungen wegen gehörschädigendem Lärm am Arbeitsplatz, Flug- oder Schiesslärm, Investitionen zur Lärmdämmung oder an die Zulassung von Fahrzeugen oder Maschinen zum Verkauf - ist das Interesse an objektiven und richtigen Messwerten unbestritten. Die Rechtssicherheit kann ohne zuverlässige Messungen nicht gewährleistet werden. Darum wurden die minimalen Anforderungen an Messgeräte, welche für amtliche Messungen eingesetzt werden dürfen, in der Verordnung des EJPD über Messmittel für die Schallmessung (SR 941.210.1) festgelegt.

Es gibt mehrere Gesetze und Bundesverordnungen, deren Anwendung amtlich anerkannte Schallmessungen voraussetzt.

  • Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (SR 814.01) führt Lärm als Umweltbelastung auf. Mensch, Tier und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sollen gegen schädliche oder lästige Einwirkungen geschützt werden. In der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden für die Lärmabgabe (Emission) von Schallquellen und für die Lärmeinwirkung (Immission) Messverfahren und Grenzwerte festgelegt, welche das im Umweltschutzgesetz formulierte Schutzziel gewährleisten sollen.
  • Motorfahrzeuge müssen, damit sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen, der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) genügen und hinsichtlich der Geräuschmessung die Anforderungen entsprechend ihrer Kategorien- und Klasseneinteilungen erfüllen. Letzteres wird bei der Typengenehmigung (SR 741.511) überprüft.
  • Am 1. April 1996 trat eine Verordnung (SR 814.49) in Kraft, welche Besucher von öffentlichen Veranstaltungen vor gesundheitsschädigenden Schallpegeln und Laserstrahlen schützen soll.

In diesen Verordnungen wird auf die obengenannte, messmittelspezifische Verordnung Bezug genommen.