Verwaltungsrecht
Der Teil "Verwaltungsrecht" enthält Informationen zur internationalen Verwaltungsrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen Behörden.
Nur im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden kann der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe Auskünfte an Privatpersonen erteilen (z. B. im Zusammenhang mit Vorladungen). Auskünfte zu anderen Rechtsfragen mit internationalem Bezug können von Privatpersonen unentgeltlich oder gegen Gebühr über die kantonalen Anwaltsverbände oder auch über viele Gemeindeverwaltungen eingeholt werden.