Revision Strafgesetzbuch ist auf Kurs

Die Revisionsarbeiten des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches sind auf Kurs. Der Bundesrat wird in der ersten Hälfte 2010 eine Vernehmlassung über den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (AT-StGB) durchführen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Vernehmlassung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (BT-StGB) wird durchgeführt, sobald die Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Teils bekannt gegeben werden können.

Die Entscheide der Rechtskommission des Ständerates und allenfalls des Ständerates in der Wintersession beeinflussen den Fortgang der Revisionsarbeiten des AT-StGB (Überprüfung des neuen Sanktionensystems) nicht, da diese schon im Gang sind.

Auch die Arbeiten im BT-StGB (Harmonisierung der Strafrahmen) sind bereits sehr weit fortgeschritten und die Vorschläge formuliert. Diese Vorlage muss jedoch mit den Änderungen im Allgemeinen Teil abgestimmt werden. Sobald die Vorschläge zur Änderung des AT-StGB bekannt gegeben werden können, wird auch diese Vernehmlassung durchgeführt. Es ist wichtig, dass die Vernehmlassungsteilnehmenden sich zur BT-Vorlage in Kenntnis der geplanten Änderungen im AT äussern können.

Geplant ist, dass der Bundesrat vor Ende 2010 die Botschaft an das Parlament verabschiedet hat.

Letzte Änderung 18.11.2009

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