Die Zusammenarbeit im Schengen-Raum wird von der EU und den Schengen-Staaten vor dem Hintergrund hoher Asyl- und Migrationszahlen sowie den Gefahren der inneren Sicherheit ausgebaut. Die Schweiz muss die entsprechenden Weiterentwicklungen in das nationale Recht übernehmen. Parallel dazu verfolgen die Schweiz bzw. das SEM eigenständige Anstrengungen, um den erwähnten Herausforderungen zu begegnen.
Eine Aufgabe des SEM besteht darin, ausländische Personen systematisch und eindeutig zu identifizieren. Ausserdem werden die Personen sicherheitsüberprüft, um potenzielle Risiken zu erkennen und die geeigneten Massnahmen zu ergreifen. Die Aufgaben unterstützen die verschiedenen Verfahren des SEM, namentlich die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, die Einbürgerungen sowie die Asyl- und Rückkehrentscheide. Sie dienen überdies der inneren Sicherheit der Schweiz.
Die erwähnten Aufgaben sollen zukünftig noch wirksamer und effizienter erledigt werden. Vor diesem Hintergrund startet am 01.01.2025 die neue Abteilung Identifikation und Sicherheitsprüfung (AIS) im Direktionsbereich Zuwanderung und Integration. Die AIS unterstützt verschiedene Abteilungen im SEM, andere Bundesämter, kantonale Stellen sowie ausländische Behörden bei der Identitätsabklärung von ausländischen Personen. Sie ist die schweizerische Zugangsstelle für die europäische Fingerabdruckdatenbank Eurodac. Sie dient dem SIRENE-Büro der Schweiz als Ansprechstelle des SEM für Abklärungen zu Personen im Schengener-Informationssystem SIS. Sie überprüft die Echtheit und Personenzugehörigkeit von Identitätsdokumenten. Schliesslich führt die AIS eigene Projekte im Rahmen der Schengen-Weiterentwicklungen wie Interoperabilität und Eurodac. Sie setzt auch nationale Gesetzgebungsaufträge um, wie namentlich die Auswertung von Mobiltelefonen von Asylsuchenden zu deren Identifizierung.
Letzte Änderung 04.07.2024