Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)

Die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen tritt am 1. März 2010 in Kraft. In Reiseausweisen für Flüchtlinge und in Pässen für Staaten- und Schriftenlose werden künftig Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Zur Umsetzung des entsprechenden Volksentscheids vom 17. Mai 2009 hat der Bundesrat eine Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) verabschiedet. Die revidierte Verordnung tritt auf den 1. März 2010 in Kraft.

Letzte Änderung 01.12.2012

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