Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Volksabstimmung 24. September 2006
Die Schweizer Bevölkerung und sämtliche Kantone haben das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz mit rund 68 % Ja-Stimmen gutgeheissen. Damit folgt der Souverän den Vorschlägen von Bundesrat und Parlament zur Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz und zur entschiedenen Bekämpfung von Missbräuchen im Ausländer- und Asylbereich.

Das neue Ausländergesetz tritt am 01.01.2008 in Kraft.

Worum geht es?
Das bisherige Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG) aus dem Jahr 1931 regelt die heutige Ausländerpolitik nur noch mangelhaft. Komplizierte Bewilligungswege führen zu einem hohen bürokratischen Aufwand für Bund, Kantone und Gemeinden.
Mit dem neuen Ausländergesetz wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der EU und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte. Damit erhält die Schweizer Wirtschaft – primär aus dem EU- und EFTA-Gebiet – die Arbeitskräfte, die sie benötigt. Durch die Beschränkung auf Spezialisten aus der übrigen Welt soll erreicht werden, dass Arbeitslosigkeit und eine starke Belastung der Sozialwerke vermieden werden. Das Gesetz stellt den Verantwortlichen die erforderlichen Massnahmen zur besseren Integration von Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Die Missbräuche – vor allem im Schlepperwesen, bei Scheinehen und bei illegalem Aufenthalt – können damit besser bekämpft werden.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Zulassungssystem: Während mit der EU und der EFTA seit 2002 der freie Personenverkehr besteht (mit Übergangsfristen bis 2014), gelten für alle Nicht-EU-Staaten Einschränkungen. Zugelassen werden in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte oder spezialisierte Arbeitskräfte.
  • Integration: Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer wird verbessert. Die Anstrengungen für die Integration werden verstärkt – auch die Ausländerinnen und Ausländer sollen ihren Teil beitragen.
  • Schutz der öffentlichen Ordnung: Kriminalität und Missbrauch des Ausländerrechts sollen künftig besser verhindert und schärfer bestraft werden. Besondere Massnahmen sind zum Beispiel gegen das Schlepperwesen, gegen die Schwarzarbeit oder gegen Scheinehen vorgesehen.

Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens

Synoptische Darstellung der wichtigsten Neuerungen im Ausländergesetz und den Verordnungen


Definitive Gesetzestexte

Links

Letzte Änderung 01.01.2008

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