Steuerung der Zuwanderung: Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen im Rahmen der Umsetzung von Art. 121a BV
Bei der «Masseneinwanderungsinitiative», welche 2014 angenommen wurde, stand die Begrenzung der Zuwanderung im Fokus. Das Parlament beschloss, die Initiative indirekt umzusetzen: Die Zuwanderung soll mit arbeitsmarktlichen Instrumenten gesteuert werden. Am 16. Dezember 2016 verabschiedete das Parlament die Gesetzesänderungen zum «Inländervorrang light».
In der Vernehmlassung stehen die Anpassungen auf Verordnungsebene zur Diskussion. Die EKM nimmt dazu wie folgt Stellung:
- Nachhaltige Integration von Flüchtlingen
Die EKM begrüsst, dass die Integrationschancen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen verbessert werden. Sie anerkennt, dass mit dem Prinzip «Bildung vor Arbeit» nicht in erster Linie eine möglichst rasche, sondern vor allem eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt anvisiert wird.
- Datenaustausch beim Bezug von Ergänzungsleistungen
Die EKM macht darauf aufmerksam, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen nicht nur bei vorläufig Aufgenommenen sondern auch bei anerkannten Flüchtlingen mit Asyl und Staatenlosen keinen Einfluss auf das Aufenthaltsrecht haben darf. Deren Schlechterstellung im Vergleich zu vorläufig Aufgenommenen wäre systemwidrig und ein Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot.
- Verweigerung und Entzug der Reisendengewerbebewilligung
Im Rahmen der Teilrevision des Ausländergesetzes beschloss das Parlament in der Herbstsession 2016 auch eine Ergänzung des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden. Demnach kann eine Reisendengewerbebewilligung verweigert oder entzogen werden, wenn die gesuchstellende Person die öffentliche Ordnung gestört hat, namentlich indem sie unrechtmässig private oder öffentliche Grundstücke besetzt hat. Aus dieser Bestimmung ergeben sich grosse Ermessensspielräume. Die EKM drängt daher auf eine Konkretisierung auf Verordnungsebene.
Letzte Änderung 14.09.2017